Corona & Sport
Die Thüringer Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung wurde zum 23. Januar mit geringfügigen Anpassungen um zwei weitere Wochen verlängert. Die Verordnung gilt bis einschließlich 8. Februar 2022. Für den Thüringer Sportbetrieb ergeben sich somit keine Änderungen. Es bleibt bei der Hotspot-Systematik.
Angepasst bzw. klar formuliert wurde die Definition von 2G Plus – also wer ist wann von der Testpflicht befreit. Näheres dazu im LSB-Corona-Special.
Dazu nochmal der Hinweis, dass der organisierte Sport (Trainings- und Wettkampfbetrieb ohne Zuschauer, Aus- und Fortbildungen sowie Gremienarbeit im Sport) nicht in der Thüringer Infektionsschutz-Verordnung geregelt ist (Ausnahmen sind Sportveranstaltungen mit Zuschauern), sondern in der sogenannten KiJuSSpo-VO des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Zudem gilt es eine Allgemeinverfügung des Sportministeriums zu beachten.
Aktuelle Regeln im organisierten Sport bis 8.2.2022 im kompakten Überblick (PDF).

