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G3-Nachweis für die Nutzung der Schießsportanlage wieder erforderlich

G3-Nachweis für die Nutzung der Schießsportanlage wieder erforderlich

Aufgrund der aktuell gültigen Allgemeinverfügung der Region Hannover im Zusammenhang mit der neuen Nds. Corona-Verordnung ist wieder ein G3-Nachweis für die Nutzung der Schießsportanlage in den geschlossenen Ständen Finalhalle, Pistolenhalle, Luftdruckhalle und Jagdstände erforderlich.

Vor der Nutzung der Finalhalle, Pistolenhalle, Luftdruckhalle und Jagdstände sind für alle Personen älter als 6 Jahre (Sportschützen und Betreuer) folgende Nachweise vorzulegen:

  • Nachweis über vollständige Impfung (14 Tage nach letztem erforderlichen Impftermin) oder
  • aktuell gültigen Genesungsnachweis (Geltungsdauer wichtig) oder
  • negativer Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden ist.

Hannover, 26.08.2021
Niedersächsischer Sportschützenverband e.V.

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