Waffenrecht: Liste B vom BVA für 2019 und 2020 genehmigt
In der Liste B werden alle waffenrechtlich relevanten Wettbewerbe der Landesverbände zusammengefasst, die von der Bundessportordnung abweichen. Änderungen hierzu können von den Landesverbänden bis Mitte Oktober 2021 in der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden.
Die Liste B gilt jeweils nur für den Landesverband, in dem der Wettbewerb beantragt wurde. Aus diesem Grunde sind die einzelnen Landesverbandslisten auch nur über die Internetseite der Landesverbände einzusehen.

