Lockerungen im Sport
Den organisierten Thüringer Vereinssport erwarten angesichts der weithin gefallenen Infektionszahlen deutliche Lockerungen. Dies gab das Sportministerium am Montag bekannt. Die Öffnungen werden mit der geänderten Thüringer SARS-CoV-2 Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung mit Wirkung ab 2. Juni 2021 in Kraft gesetzt.
Die Lockerungen sind abhängig von der Inzidenz im jeweiligen Kreis:
- Bei Unterschreitung der Grenze 100 ist Sport für Gruppen von bis zu 20 Personen im Freien möglich.
- Hallensport wird bei Unterschreitung der Grenze 50 möglich. Es besteht beim Hallensport Testpflicht für Sportlerinnen und Sportler, wie auch für Trainerinnen und Trainer. Ausnahmen davon bestehen für Schülerinnen und Schüler.
- Bei Unterschreitung der Grenze 35 ist Sport ohne größere Einschränkungen möglich. Die Regelungen des vorbeugenden Infektionsschutzes entsprechend §48 Thür-SARS-Cov-2-KiJuSSp-VO bleiben in Kraft.