GEMA: Kulanzregelung endet am 31. Mai
Die Kulanzregelung der GEMA griff aufgrund der Corona-Pandemie, um die Kunden zu unterstützen und zu entlasten. Nachdem die Betriebe, Kultur- und Freizeiteinrichtungen mit sinkenden Inzidenzwerten wieder Öffnungsmöglichkeiten und Planungsperspektiven haben, gelten nun bald wieder die üblichen Bedingungen. Konkret heißt es: „Mit der zunehmenden Rückkehr zum öffentlichen Leben und den damit verbundenen Öffnungsmöglichkeiten beenden wir nun die bisher geltende Kulanzregelung der Gutschriften für Dauernutzungen zum 31. Mai 2021. Die vertraglich vereinbarte Lizenzierung für Dauernutzungen in Form laufender Jahres-, Quartals- und Monatsverträge wird zum 1. Juni 2021 inklusive der hiermit verbunden Zahlungsverpflichtungen wieder regulär aufgenommen.“
Mögliche Gutschriften müssen bis spätestens 10. Juni 2021 im Onlineportal der GEMA unter www.gema.de/portal gestellen werden. Danach endet die Möglichkeit, Gutschriften für das Jahr 2021 zu erhalten.
Betriebe, die aufgrund der behördlichen Anordnungen nach wie vor keine Öffnungsperspektive und keinen Anspruch auf die staatliche Überbrückungshilfe III haben, können sich weiter an die GEMA unter kontakt(at)gema.de wenden. Sofern die GEMA-Vergütung existenzbedrohend ist, wird geprüft, ob weiterhin eine freiwillige Kulanzregelung gewährt werden kann.
Sämtliche weiterführenden Informationen sowie FAQs können bei der GEMA abgerufen werden.

