Lockerungen für Kindersport
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat in Absprache mit dem Thüringer Gesundheitsministerium einen ersten Öffnungsschritt für den Kinder- und Jugendsport im Freistaat vorgenommen. Ab dem 30. April dürfen Kinder- und Jugendliche bis 14 Jahre in Kleinstgruppen mit bis zu fünf Personen wieder Sport im Verein treiben - draußen und kontaktlos.
Voraussetzung ist, dass die den Trainingsbetrieb anleitenden Personen vor Trainingsbeginn ein negatives Ergebnis eines Selbsttest, Antigenschnelltest oder eines PCR-Tests vorweisen müssen, das nicht älter als 24 Stunden vor dem Zeitpunkt des jeweiligen Trainingsbeginn sein darf.
Zu Detailfragen zur Umsetzung der neuen Regelung befindet sich der LSB Thüringen aktuell noch in der Abstimmung, um die 3.342 Sportvereine rechtssicher unterstützen zu können. Sobald dies geschehen ist, werden die wichtigsten Fragen auch in den FAQ zum Coronavirus auf der LSB-Homepage beantwortet.
Hier die vollständige Meldung des LSB: Seite des LSB
bzw. der Link zur entsprechenden Veröffentlichung des TMBJS
bzw. geänderte Verordnung auf der Corona-Infoseite des Freistaates

