Lockerung im Sport im "Lockdown light"
Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und der Minister für Bildung, Jugend und Sport haben am 7.11. die Thüringer Verordnung zur Fortschreibung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen, die ab 8.11. gilt.
In dieser Ergänzung zur "Sonderverordnung" vom 31.10. heißt es u.a., dass "der Trainingsbetrieb des organisierten Sportbetriebs von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres" wieder möglich ist.
Der Landessportbund Thüringen (LSB) begrüßt die von der Politik ermöglichte Lockerung für den organisierten Vereinssport im Freistaat. "Das ist ein wichtiges Signal und Zeichen an die Vereine, die sich in der Vergangenheit konsequent an Hygienemaßnahmen gehalten haben und dies auch weiterhin verantwortungsvoll tun werden", erklärt HGF Thomas Zirkel.
Der LSB-Hauptgeschäftsführer mahnt aber auch: "Wir müssen zunächst abwarten, unter welchen Bedingungen der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche möglich sein wird beziehungsweise wie die Sportanlagen-Betreiber auf die neue Situation reagieren."
Also im Zweifelsfall bei den regionalen Behörden informieren, wie die Nutzung der Sportstätte möglich bzw. in der jeweiligen Region zu handhaben ist. Wichtig ist auch, dass die Infektionsschutzregelungen von vor dem 2. Lockdown natürlich weiterhin ihre Gültigkeit haben.
Weitere Infos im Corona und Sport-Portal des LSB.
Zum Corona-Portal des Freistaates.

