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DSB unterstützt DJV bei Haltung zur Bleiverordnung der EU

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Der jüngste Beschränkungsvorschlag der Europäischen Kommission (EK) wird auf der nächsten Sitzung des REACH-Ausschusses, in dem Vertreter aller Mitgliedsstaaten sitzen, am 3. September 2020 erneut erörtert und abgestimmt. Der überarbeitete Vorschlag der EK enthält seit der Bekanntgabe keine wesentlichen Änderungen und ist nach wie vor sehr problematisch. Zu kritisieren sind hier insbesondere die Einführung von Pufferzonen (100m) rund um die Feuchtgebiete, die kurze Übergangsperiode sowie die weiterhin sehr weite Definition solcher "wetlands". Diese mangelnde Praktikabilität ist der Hauptvorwurf und wird im anhängenden Video sehr gut dargestellt.

Der DJV setzt sich seit Jahren für eine Bleiminimierung ein. Die Vorgabe des AEWA-Abkommens (Bleischrotverbot an und über Gewässern) ist in nahezu allen Bundesländern umgesetzt. Der DJV fordert insbesondere:

  • eine praktikable Lösung bei der Definition von Feuchtgebieten sowie die Abkehr von Pufferzonen
  • eine rechtliche Prüfung bei den Termini "Besitz" und "Verwendung" im Bezug auf die REACH-Verordnung
  • die Abkehr von der Vermutungsregelung zu Lasten des Anwenders

 (DJV/DSB)

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