Corona-Lockerungen
Mit den Aktualisierungen in der seit 16. Juli 2020 gültigen Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und der Anpassung für den Sportbetrieb dürfen Sportveranstaltungen in Thüringen für 200 Zuschauer geöffnet werden – im Freien und stets unter strengster Beachtung der gültigen Abstandsregeln und Hygienevorschriften. Das zuständige Gesundheitsamt kann in Ausnahmen auch Veranstaltungen mit mehr als 200 Zuschauern erlauben. Oberste Prämisse ist weiterhin die Verringerung des Infektionsrisikos.
Maßgeblich ist das Vorliegen eines sportartspezifischen Infektionsschutzkonzeptes durch die Vereine, welches von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigt werden muss. Der Betreiber der Sportstätte hat ein sportstättenspezifisches Konzept zu erstellen. Wichtig dabei ist die Gewährleistung eines kontrollierten Ab- und Zugangs sowie geeigneter Maßnahmen zur Einhaltung des Mindestabstandes.
Zudem gilt weiterhin die Empfehlung, dass Sport im Freien vorzuziehen ist. Bei Sportarten sowie Disziplinen, bei deren Ausübung der Mindestabstand unterschritten wird, sollte im Training und Wettkampf möglichst oft auf alternative Bewegungsformen ausgewichen werden.
Die wichtigsten Punkte zu den Lockerungen im Sportbetrieb in Thüringen im Überblick:
- Sportveranstaltungen des organisierten Sports unter freiem Himmel sind mit bis zu 200 Zuschauern erlaubt, höhere Zuschaueranzahl kann vom zuständigen Gesundheitsamt zugelassen werden.
- Das Führen von Teilnehmer- sowie Anwesenheitslisten ist für jede Trainings- und Wettkampfeinheit – nur noch in geschlossenen Räumen – verpflichtend.

