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Änderung Verordnung TMBJS

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Der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport Helmut Holter hat am Mitt­woch, 8. Juli 2020, die Ände­rungs­ver­ord­nung zur Thü­ringer Ver­ord­nung über die Infektions­schutz­regeln zur Ein­däm­mung der Aus­brei­tung des Corona­virus SARS-CoV-2 in Kinder­tages­ein­richtun­gen, Schulen und für den Sport­betrieb (ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO) unter­zeichnet. Gel­ten soll diese vom 16.7. bis vor­aus­sichtlich Ende August. Damit erlaubt Thüringen ab 16. Juli - neben Lockerungen im Bildungssektor und der Jugendhilfe - die Durch­führung von Sport­veran­stal­tun­gen mit bis zu 200 Zuschauern. Voraus­setzung ist u.a. ein Infektions­schutz­konzept für die jeweilige Veran­stal­tung, das vom zustän­digen Gesund­heits­amt geneh­migt werden muss. Das Infektions­schutz­konzept soll vor allem einen kontrol­lierbaren Ab- und Zugang sowie geeig­nete Maß­nahmen berück­sichtigen, die die Ein­hal­tung des Min­dest­abstan­des gewähr­leisten. Die vollständige Medien­information findet ihr auf der Web-Seite des TMBJS. Dort wird auch - nach Ver­kün­dung - die geän­derte Verord­nung zu finden sein.

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