Änderung Verordnung TMBJS
Der Thüringer Minister für Bildung, Jugend und Sport Helmut Holter hat am Mittwoch, 8. Juli 2020, die Änderungsverordnung zur Thüringer Verordnung über die Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen, Schulen und für den Sportbetrieb (ThürSARS-CoV-2-KiSSP-VO) unterzeichnet. Gelten soll diese vom 16.7. bis voraussichtlich Ende August.
Damit erlaubt Thüringen ab 16. Juli - neben Lockerungen im Bildungssektor und der Jugendhilfe - die Durchführung von Sportveranstaltungen mit bis zu 200 Zuschauern. Voraussetzung ist u.a. ein Infektionsschutzkonzept für die jeweilige Veranstaltung, das vom zuständigen Gesundheitsamt genehmigt werden muss. Das Infektionsschutzkonzept soll vor allem einen kontrollierbaren Ab- und Zugang sowie geeignete Maßnahmen berücksichtigen, die die Einhaltung des Mindestabstandes gewährleisten.
Die vollständige Medieninformation findet ihr auf der Web-Seite des TMBJS. Dort wird auch - nach Verkündung - die geänderte Verordnung zu finden sein.

