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DSB-Info zum Waffenrecht "Bedürfnisnachweise in der Corona-Krise und Behördenpraxis"

DSB-Info zum Waffenrecht "Bedürfnisnachweise in der Corona-Krise und Behördenpraxis"

Eine wichtige Info zum Waffenrecht "Bedürfnisnachweis". Hier der Link zur DSB-Info:

https://www.dsb.de/recht/news/artikel/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=8175&cHash=d943c7ee733531b465ac8928263886f6

Nach Auskunft unseres Waffenrecht-Referenten Dietmar Pieklaps lässt der Gesetzgeber leider keine Ausnahmen zu, außer Krankheit oder Auslandsarbeiten. Es kann nur eine neue Aussage geben, wenn wir in diesem Jahr keine Wettkämpfe durchführen. Momentan werden die Schießstände für den Schießbetrieb freigegeben unter Einhaltung der Corona-Vorschriften.

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