Waffenrecht: Bedürfnisnachweise in der Corona-Krise und Behördenpraxis
Auf eine entsprechende DSB-Anfrage gab das BMI folgende Stellungnahme ab: „Zum Bedürfnisnachweis in der aktuellen Pandemiesituation: Hierbei handelt es sich um eine Frage des Vollzugs, für den die Länder nach Artikel 83 GG zuständig sind. Aus Sicht des BMI bietet das Waffengesetz hier jedoch hinreichende Flexibilität, um im Interesse der Schützen sachgerechte Lösungen zu finden. Dies wird nach hiesiger Kenntnis in den Ländern auch angemessen und pragmatisch gehandhabt.“
Wenngleich der Vollzug des Waffengesetzes wie vom BMI dargestellt Ländersache ist, bieten wir im Falle von Schwierigkeiten in Ihrem Bundesland gerne unsere Unterstützung an.

