Corona-Lockerungen (2)
Gemäß der Thüringer Verordnung zur Freigabe bislang beschränkter Bereiche und zur Fortentwicklung der erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 12. Mai 2020 können mit Ablauf des 31. Mai 2020 Vereine, Sport- und Freizeiteinrichtungen und -angebote in geschlossenen Räumen wieder öffnen, wenn die Infektionsschutzregeln beachtet werden.
Unter Berufung auf das Thüringer Landesverwaltungsamt veröffentlicht der TSB dazu folgende Mitteilung zur Information seiner Mitglieder (PDF: 319 kByte).
Wir weisen allerdings darauf hin, dass die Gesundheitsämter der Landkreise und kreisfreien Städte neue Regelungen in ihre Allgemeinverfügungen aufnehmen und publizieren müssen, damit sie vor Ort wirksam werden können.
Über die weitere Entwicklung informieren wir Euch weiterhin zeitnah.

