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Waffenrecht: Expertenanhörung im Innenausschuss - Die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geht in die nächste Runde

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Waffenrecht: Expertenanhörung im Innenausschuss - Die Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie geht in die nächste Runde

Für die nach § 15 WaffG anerkannten Schießsportverbände waren der Präsident des Bundes Deutscher Sportschützen (BDS) und Co-Vorsitzender des Forum Waffenrecht, Herr Friedrich Gepperth (alle Stellungnahmen und Anträge befinden sich im Anhang), sowie für den Deutschen Schützenbund der Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp von der Vorsitzenden des Innenausschusses, Frau Andrea Lindholz, als Sachverständige geladen.

Im Folgenden die weiteren Sachverständigen:

Sebastian Fiedler, Bundesvorsitzender - Bund Deutscher Kriminalbeamter
Niels Heinrich, Behörde für Inneres und Sport, Hamburg
Andreas Speit, Rechtsextremismusexperte und Journalist
Katja Triebel, Vorsitzende - German Rifle Association

Darüber hinaus hatten noch der Verband Deutscher Büchsenmacher und der Armbrust-Bund eigene Stellungnahmen eingereicht.

Die gesamte Sitzung des Innenausschusses wurde im Internet übertragen und ist an dieser Stelle auch nachträglich einzusehen.     

Neben dem Regierungsentwurf standen auch Anträge der AfD-Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Tagesordnung.

Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines "Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes" stieß nicht nur bei Sportschützenverbänden auf Kritik. 

Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp stellte fest, dass die geplante Verschärfung des Waffenrechts ein gewaltiges Misstrauen und einen Generalverdacht gegenüber den Schützenverbänden und ihren Mitgliedern zum Ausdruck bringe. Die überzogenen Restriktionen führten zu Unverständnis und mithin zu einer allgemeinen Politikverdrossenheit. Friedrich Gepperth, Präsident des Bundes Deutscher Sportschützen (BDS), befand, der Entwurf stelle einen "Frontalangriff auf das Sportschützenbedürfnis zum Waffenbesitz" dar.

DSB-Geschäftsführer Brokamp mahnte Änderungen bei der Prüfung des Bedürfnisses für den Waffenbesitz bei Sportschützen an. Statt einen Schießnachweis pro Waffe zu fordern, sollte lediglich die Waffengattung unterschieden werden (Kurz- oder Langwaffe). Auch sollte der Nachweis, ein Mal im Quartal oder sechs Mal im Jahr geschossen zu haben, ausreichen. Im Entwurf seien jährlich 18 Schießtage pro Waffe gefordert. Die Überprüfung sollte laut Brokamp nach fünf und nach zehn Jahren nach erstmaligem Waffenbesitz erfolgen. Anschließend sollte die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein ausreichend sein, um das Bedürfnis fortbestehen zu lassen. Darüber hinaus fordertte er die Wiederaufnahme der allgemeinen Schießstandsachverständigen in den Änderungsentwurf und die Beibehaltung der waffenrechtlichen Privilegierung der Armbrust. 

BDS-Präsident Gepperth sagte, in keinem Land außer in Deutschland seien als Folge der Richtlinienumsetzung die Regelungen zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen für Sportschützen verschärft worden. Ebenso sei lediglich in Deutschland ein Verbot von "großen Magazinen" verhängt worden. Damit sei IPSC-Schießen, eine der größten Schießsportarten, in Deutschland nicht mehr möglich. Dabei sehe die EU-Richtlinie hierfür ganz klar eine Ausnahmemöglichkeit vor, sagte Gepperth.

An einen großen Sicherheitsgewinn durch das Verkaufsverbot großer Magazine glaubten auch die Vertreter der Sicherheitsbehörden nicht. Die Regelung sei überflüssig, befand Sebastian Fiedler, Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter. Niels Heinrich von der Polizei Hamburg sagte, er glaube nicht an einen großen Sicherheitsgewinn, da Magazine extrem schnell ausgetauscht werden könnten. Heinrich verwies auf noch vorhandene Sicherheitslücken, die dazu führen könnten, "dass auch weiterhin Kriminelle und Extremisten Zugang zu Waffen und Munition erlangen können". So erfolge beispielsweise überhaupt keine Überprüfung von Angestellten und Mitarbeitern bei Waffenherstellern und Waffenhändlern. Aus dem vorgesehenen Überwachungsmodus würden zudem Personen fallen, die Inhaber eines Jagdscheins oder einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis sind. Weiter sagte Fiedler, eine Regelabfrage bei den Verfassungsschutzämtern hinsichtlich einer Waffenerlaubniserteilung sei absolut sinnvoll, zielführend und erforderlich. Eine automatisierte Abfrage über das Bundesverwaltungsamt könne den Verwaltungsaufwand so minimieren, dass das Zusatzaufkommen beherrschbar sei.

Andreas Speit, Journalist und Rechtsterrorismus-Experte, warnte davor, die Zusammenhänge zwischen militanten Rechtsterroristen und Schützenvereinen "einfach so wegzuwischen". Es gebe in der rechten Szene ein starkes Interesse an industriellen Waffen. Der Einsatz selbstgebauter Waffen wie beim Anschlag in Halle sei eher die Ausnahme, so Speit. Um an Waffen heranzukommen, würden sehr wohl Kontakte zu Schießsportvereinen ebenso wie zu Polizei und Bundeswehr aufgebaut. "Es geht nicht um einen Generalverdacht, sondern um eine generelle Kontrolle", sagte er. Dafür müsse auch die Zuverlässigkeit für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis klarer definiert werden. Personen, über die Informationen zu ihrer Verfassungsfeindlichkeit vorliegen, müssten grundsätzlich als nicht zuverlässig gelten, forderte Speit.

Die Regelabfrage beim Verfassungsschutz sei eine Placebomaßnahme und führe zu zunehmender Politikverdrossenheit, sagte Katja Triebel, Vorsitzende der German Rifle Association. Kritik übte sie am Verbot des Neuerwerbs großer Magazine. Dafür gebe es keine Begründung. Die EU-Richtlinie gebe das auch nicht vor. Es sei ausreichend, wenn sichergestellt werde, dass nur nicht-berechtigte Personen die Magazine nicht kaufen können, sagte Triebel.

Nach der Expertenanhörung wird der Innenausschuss eine Empfehlung bezüglich einer Beschlussfassung für den Bundestag abfassen, der sich in einer 2. Lesung dann mit dem Gesetzesantrag befasst. 

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