Neue Corona Regeln
LJN-Schießstand Liebenau GbR, Berthold Begemann
Sehr geehrte Damen und Herren, nach der landesweit ausgerufenen Warnstufe 2 am 01.12.2021 gelten für die Nutzung von Schießstätten die Regelungen des § 8 b Abs. 4 Nds. Corona-Verordnung in

