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LSB-Mitgliedschaft zur LSB-Bestandserhebung

Wichtige Infos für NSSV-Mitgliedsvereine mit LSB-Mitgliedschaft zur LSB-Bestandserhebung (Mitgliedermeldung)

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Alle Vereine mit LSB-Mitgliedschaft sind verpflichtet, im Zeitraum 20.12.2018 bis 31.01.2019 ihre an den LSB zu melden. Hierzu gab es im November auch ein Schreiben vom zuständigen Sportbund. Bei den NSSV-Mitgliedsvereinen wird das Meldeverfahren aber unterschieden zwischen


1.) Schießsport- oder Bogensport-Abteilungen in Mehrspartenvereinen und

2.) Schießsport- oder Bogensportvereinen (sog. Einspartenvereine, das sind i.d.R. die meisten Schützenvereine).

zu 1.) Bei Schießsport- oder Bogensport-Abteilungen in Mehrspartenvereinen wird die Mitgliedermeldung an den LSB durch den Gesamtverein durchgeführt. Dies macht er im LSB-Intranet für alle seine Abteilungen, somit auch für seine Schießsport- oder Bogensport-Abteilung. Wir verweisen dabei auf das LSB-Schreiben vom November, das über die jeweiligen Sportbünde an alle LSB-Vereine versandt wurde. Die Schießsport- oder Bogensport-Abteilung hat nur sicherzustellen, dass sein Gesamtverein die gleichen Mitgliedszahlen nennt, so wie sie auch in der Mitgliederverwaltung (DAVID21 MV) hinterlegt sind. Hier darf es keine Abweichung geben!!!

zu 2.) Bei Schießsport- oder Bogensportvereinen (sog. Einspartenvereine) wird die Mitgliedermeldung an den LSB durch die NSSV-Geschäftsstelle durchgeführt. Die bereits in der Mitgliederverwaltung (DAVID21 MV) hinterlegten Mitgliedszahlen werden Anfang Januar 1:1 an den LSB übertragen (Export DAVID21 MV, anschließend Import LSB-Intranet).

Dabei haben die Vereine Folgendes zu beachten:

Die Vereine dürfen die Bestandserhebung im LSB-Intranet nicht öffnen. Wenn die Bestandserhebung im LSB-Intranet geöffnet wurde, ist der oben beschriebene automatisierte Import der Mitgliedszahlen nicht mehr möglich.

Da auch Stammdaten übernommen werden, ist in der Mitgliederverwaltung (DAVID21 MV) vorab zu überprüfen, ob für alle ausgeschiedenen Funktionsträger auch ein Datum für das Ausscheiden aus seiner Funktion gesetzt ist. Andernfalls sind alte und neue Funktionsträger im LSB-Intranet gleichzeitig als aktiv gesetzt.

Alle Vereine sind grundsätzlich verpflichtet, die Stammdaten wie Vorstand, Postanschrift etc. im LSB-Intranet ganzjährig aktuell zu halten.

Für Rückfragen steht die NSSV-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.

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