Sportdatenbank-Datenschutz
Liebe Schützenschwestern,liebe Schützenbrüder,
in der jüngsten Vergangenheit ist die Frage aufgekommen, wie denn nach der neuen DSGVO die Meldungen der Vereine zu den Mitgliederverwaltungsprogrammen der Landesverbände bzw. zur Sportdatenbank des DSB einzustufen sind und ob es hierfür Verträge im Sinne einer Auftragsdatenverarbeitung bedarf.
Anbei die heute bei uns eingegangene rechtliche Einstufung des DSB, die inzwischen von mehreren Landesdatenschutzbeauftragten bestätigt wurde. Nach Rücksprache mit unserem NSSV-Datenschutzbeauftragten Heiko Korte schließen wir uns der Einstufung an, dass es sich bei den gemeinsam genutzten Mitgliederverwaltungsprogrammen und Sportdatenbanken (wie z.B. David21) nicht um eine Auftragsdatenverarbeitung handelt.
Dieser Auffassung folgt auch der LSB Niedersachsen mit seinen gemeinsam genutzen Programmen wie KSB-Verwaltungsprogramm und LSB-Intranet. Auch dort handelt es sich nicht um eine Auftragsdatenverarbeitung. Gerade beim LSB-Intranet sei darauf hingewiesen, weil alle unsere Schützenvereine mit LSB-Mitgliedschaft dort ihre Vereinsstammdaten pflegen und, wenn Mehrspartenverein, dort auch ihre Bestandserhebung durchführen müssen.
Abschließend verweisen wir auf ein weiteres angehängtes Dokument vom DSB zum Thema Datenschutz für Sie und Ihre Vereine.
Mit freundlichen Grüßen
- i. A.
Ulrich Nordmann
Landesgeschäftsführer

