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Coronaregelung ab dem 27.05.21

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Liebe MRV-Mitglieder,

die aktuellen Regelungen des Stadt Mainz sowie der 21. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz und der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung des Bundes (SchAusnahmV) gibt uns erfreulicher Weise wieder etwas mehr Spielraum bei der Gestaltung unseres Sportbetriebs.

Basis des Vereinsbetriebs ist weiterhin unser Hygienekonzept, das in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website des Vereins eingesehen werden kann.

Grundsätzlich gilt weiterhin im gesamten Gebäude sowie auf dem Bootsplatz, in den Bootshallen sowie auf dem Steg die Pflicht zum Tragen einer FFP2- oder medizinischen OP-Maske!

Im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben und in enger Abstimmung mit den Fachverbänden sowie unserer Vereinsärztin, Dr. Stefanie Lutz, gelten mit Wirkung vom 28. Mai nachfolgende Regelungen:

  • Sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport ist kontaktlos nur im Freien in einer Gruppe von max. 5 Personen aus verschiedenen Haushalten unter Wahrung des Abstandsgebots zulässig.
    Folglich ist Rudern zukünftig auch im Vierer+ möglich.
    Für den Leistungssport (Bundes- und Landeskader) sowie für Kinder bis 14 Jahre gelten hiervon abweichende Regelungen. Die Basis hier sind die sportartspzifischen Übergangsregeln des DRV als übergeordnetem Fachverband.
  • Bei der Beschränkung auf Sport in einer Gruppe von max. 5 Personen müssen vollständig geimpfte und von einer COVID-19-Infektion genesene Personen nicht mitgezählt werden. Der Nachweis hierüber muss in Form der Impfbescheinigung oder des entsprechenden PCR-Tests vorliegen.
    Bootsmannschaften, die über fünf Personen hinaus gehen, können mit vollständig geimpften oder genesenen Vereinsmitgliedern aufgefüllt werden. Somit können in diesen Einzelfällen auch über den Vierer hinausgehende Großboote (Achter, ggf. 5+) gerudert werden.
  • Die Sportausübung in Gruppen muss gem. 21. CoBeLVO jeweils von einer Trainerin / einem Trainer angeleitet werden. Diese Funktion übernehmen in jedem Boot die jeweiligen Obleute. Obleute sind für die Einhaltung aller Corona-Regelungen ihrer jeweiligen Mannschaft verantwortlich, das heißt auch für die Kontrolle der Impfnachweise im Falle von über die 5 Personen hinausgehenden Gruppen.
  • Das Training kann nur zu vorher gebuchten Ablege- und Anlegezeiten erfolgen. Um Verstöße gegen das Kontaktverbot auf dem Bootsplatz zu vermeiden müssen die Trainingszeiten gruppenübergreifend geplant und organisiert werden. Deshalb ist eine vorherige Buchung des Zeitfensters inkl. der Angabe der jeweils vollständiger Bootsbesatzung im “Corona-Planer” des Vereins verpflichtend, ebenso wie die ordnungsgemäße Dokumentation des Trainings im Fahrtenbuch. Dies gilt auch für Privatbootbesitzer. Ansprechpartner für Ruderzeiten im Freizeitbereich ist Daniel Grave.
  • Die Bootshallen bleiben geschlossen. Eine Herausgabe von Booten erfolgt ausschließlich durch die Trainerinnen und Trainer.
    Das Kontaktverbot mit den geltenden Abstandsregelungen über die festgelegten Bootsmannschaften hinaus ist auf dem Bootsplatz und auf dem Steg zwingend einzuhalten.
  • Auf dem Steg und auf dem Bootsplatz dürfen sich jeweils nur eine Bootsmannschaft aufhalten.
  • Die Gebäudetrakte mit Umkleiden und Duschen sowie Kraftraum (Ausnahme: Kader-Sportler/innen) bleiben geschlossen.
  • Skull- und Riemengriffe sind nach der Benutzung abzuwaschen und zu desinfizieren. Seifenwasser und Flächendesinfektionsmittel stehen hierfür zur Verfügung.
  • Die Regelung setzt ein hohes Verantwortungsbewusstsein der Sportlerinnen und Sportler voraus. Wir erwarten, dass bereits bei geringsten Erkältungssymptomen das Training abgesagt und die zuständigen Trainerinnen und Trainer informiert werden. Die Trainerinnen und Trainer sind angehalten, sich die Symptomfreiheit vor Beginn jeder Einheit von den Teilnehmern bestätigen zu lassen.
    Des Weiteren empfehlen wir dringend vor dem Training in Gruppen die Durchführung von Corona-Schnelltests oder den inzwischen verfügbaren Selbsttest.
  • Im Fall von Erkältungssymptomen ist eine Teilnahme am Sportbetrieb nicht zulässig. Wir empfehlen dringend, in diesem Fall umgehend einen COVID-19-Test vornehmen zu lassen, bevor wieder an Trainingsaktivitäten teilgenommen wird. Die Praxis von Frau Dr. Lutz (https://www.altstadtpraxis-mainz.de, Tel: 0 61 31 – 22 05 18) ist auf die Behandlung von Corona-Verdachtsfällen spezialisiert.

Wir werden weiterhin über alle neuen Entwicklungen schnellstmöglich informieren. Die zentralen Informationsplattformen des Vereins sind hierbei die Internetseite
www.mainzerruderverein.de sowie unsere Social Media-Kanäle auf Facebook und Instagram.

Mit sportlichen Grüßen,

Heribert Karches Michael Salisch
Vorsitzender des Vorstands Vorstand Leistungssport

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