Covid-19 – Änderung bei MaximalteilnehmerInnenanzahl indoor
Österreichischer Ruderverband
Die ab heute gültige Lockerungsverordnung bedeutet für den Sport, dass in geschlossenen Räumen Veranstaltungen, Training (ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze) nur mehr mit maximal 10 Personen durchgeführt werden dürfen.

