Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung (ZSA) als Fortbildungszentrum zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Qualifizierung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt
Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung (ZSA) als Fortbildungszentrum zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Qualifizierung nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannt
Am 1. Juli 2015 ist das Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg (BzG BW) in Kraft getreten. Damit haben auch Beschäftigte in Baden-Württemberg einen Anspruch darauf, sich zur Weiterbildung von ihrem Arbeitgeber an bis zu fünf Tagen pro Jahr freistellen zu lassen. Die Freistellung erfolgt unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. Das für die landesweite Anerkennung zuständige Regierungspräsidium Karlsruhe hat nun das Bergwacht-Zentrum für Sicherheit und Ausbildung (ZSA) in Bad Tölz als Träger von Qualifizierungsmaßnahmen zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten anerkannt.
„Mit dieser Anerkennung können sich nun die Bergretter bzw. Anwärter der Bergwacht Württemberg aus- und weiterbilden, ohne zusätzlich zu ihren ehrenamtlichen Einsätzen wie in der Vergangenheit auch noch dafür ihren Urlaub in Anspruch nehmen zu müssen“ so der Landesleiter der Bergwacht Württemberg, Günter Wöllhaf. Neben der DRK Landesschule in Pfalzgrafenweiler sei nun eine weitere wichtige Ausbildungsstätte für die Qualifizierung der Bergretter in Württemberg anerkannt. „Ich hoffe, dass die Möglichkeit, bezahlten Bildungsurlaub für die Aus- und Weiterbildung im ehrenamtlichen Bergwachtdienst zu bekommen, auch entsprechend wahrgenommen wird.“