Coronaschutzverordnung NRW
Coronaschutzverordnung NRW
Die neue CoronaSchVO NRW sieht grundsätzlich eine 2G-Pflicht für alle Teilnehmenden am Sportgeschehen vor. Es gelten aber übergangsweise Ausnahmen, die im Folgenden beschrieben werden:
Coronaschutzverordnung NRW
Die neue CoronaSchVO NRW sieht grundsätzlich eine 2G-Pflicht für alle Teilnehmenden am Sportgeschehen vor. Es gelten aber übergangsweise Ausnahmen, die im Folgenden beschrieben werden: