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Zeitstrafen im Jugendfußball: Das ändert sich ab heute

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Ab heute gelten im Jugendfußball (B- bis E-Junioren) neue Regelungen zum Thema Zeitstrafe. Ziel ist es, auf unsportliches Verhalten gezielter zu reagieren und die Spieler:innen gleichzeitig nicht dauerhaft aus dem Spiel zu nehmen.

Die vom BFV-Beirat in der vergangenen Woche beschlossenen Änderungen folgen den bundesweit einheitlichen DFB-Leitlinien. Sie gelten für alle Teams, ob Jungs oder Mädchen. Zur besseren Lesbarkeit nutzen wir im Text das generische Maskulinum.

Bei der Zeitstrafe gibt es ab heute neue Regeln. (Foto: Oliver Baumgart)

Unser FAQ gibt Antworten auf alle wichtigen Fragen zu dem Thema:

Für welche Vergehen gibt es eine Zeitstrafe?
Bestimmte unsportliche Aktionen werden künftig nicht mehr nur mit einer gelben Karte, sondern mit einer fünfminütigen Zeitstrafe belegt:

  • Schwalben bzw. das Vortäuschen eines Fouls (Simulieren),
  • das absichtliche Verzögern des Spiels durch das gegnerische Team,
  • unsportliches Protestieren (z. B. durch Gesten oder Äußerungen),
  • Unzulässige Täuschungsversuche beim Strafstoß durch den Schützen.

Alle anderen Vergehen, die eine Verwarnungen erfordern, werden wie bisher mit einer gelben Karte geahndet – ohne Zeitstrafe.

Was passiert bei zwei Verwarnungen im selben Spiel?
Unabhängig davon, ob zuvor eine gelbe Karte oder eine Zeitstrafe ausgesprochen wurde: Wer zweimal verwarnt wird, bekommt statt der zweiten gelben die rote Karte, muss das Spielfeld verlassen und darf nicht ersetzt werden.

Wer kann überhaupt eine Zeitstrafe bekommen?
Nur aktive Spieler auf dem Feld können eine Zeitstrafe erhalten, Ein- oder Auswechselspieler sowie Teamoffizielle hingegen nicht.

Wie läuft die Zeitstrafe ab?

  • Der Schiedsrichter zeigt zunächst die Gelbe Karte und deutet dann mit beiden Armen auf die Auswechselbank bzw. auf die Trainerzone.
  • Die Zeitstrafe beginnt, sobald das Spiel wieder angepfiffen ist und der fehlbare Spieler das Feld verlassen hat.
  • Die Zeitstrafe beträgt 5 Minuten bei einem unter 90-minütigen Spiel.
  • Der Schiedsrichter sollte in die Zeitstrafe die Zeit einrechnen, die am Ende einer Halbzeit wegen Unterbrechungen (Auswechslungen, Verletzungen, Torjubel etc.) nachgespielt wird.
  • Während der Strafe hält sich der Spieler bei der Trainerbank oder in der technischen Zone auf – Aufwärmen ist erlaubt, aber nur wie bei Einwechselspielern.
  • Nach Ablauf der Zeitstrafe darf der Spieler von der Seitenlinie aufs Spielfeld zurückkehren, sobald der Schiedsrichter bei der nächsten Spielunterbrechung die entsprechende Erlaubnis erteilt hat.
  • Wann ein Spieler zurückkehren darf, entscheidet allein der Schiedsrichter.

Und wenn sich jemand während der Zeitstrafe danebenbenimmt?
Verstößt ein Spieler während seiner Zeitstrafe erneut gegen die Regeln, folgt der endgültige Feldverweis mittels roter Karte. Es besteht in diesem Fall keine Möglichkeit auf Auswechslung oder Ersatz des Spielers.

Gibt es eine Sperre, wenn man nach einer Zeitstrafe oder einer Verwarnung für ein weiteres Vergehen die Rote Karte sieht?
Ja. In allen Jugendaltersklassen führt ein Feldverweis zu mindestens einem Spiel Sperre.

Konkret gilt:

Bei zwei Verwarnungen wegen Foulspiels reduziert die Staffelleitung die automatische Sperre von zwei Pflichtspielen auf ein Pflichtspiel.

Bei zwei Verwarnungen wegen anderer Vergehen (z. B. Meckern, Täuschung) gilt die automatische Sperre von zwei Pflichtspielen.

Um einheitlich zu regeln, dass jeder Feldverweis eine Sperre nach sich zieht, gilt diese Regelung nun auch für Gelb-Rote Karten in der A-Jugend, wo keine Zeitstrafe zur Anwendung kommt.

Was ist noch wichtig?

  • Ein Spieler, der eine Zeitstrafe verbüßt, darf erst nach Ablauf seiner Zeitstrafe ausgewechselt werden (sofern sein Team das Kontingent an Auswechslungen und/oder Auswechselgelegenheiten (sofern zutreffend) noch nicht ausgeschöpft hat.
  • Wenn eine Zeitstrafe am Ende der ersten Halbzeit noch nicht abgelaufen ist, muss der Rest zu Beginn der zweiten Halbzeit verbüßt werden (dies gilt auch für eine etwaige Verlängerung).
  • Wenn eine Zeitstrafe im Falle einer Verlängerung am Ende der zweiten Halbzeit noch nicht abgelaufen ist, muss der Rest zu Beginn der Verlängerung verbüßt werden.
  • Ein Spieler, dessen Zeitstrafe am Ende des Spiels noch nicht abgelaufen ist, darf am Elfmeterschießen teilnehmen, da es dort keine Zeitstrafen gibt.

[sst/oba]

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