Fußball
News melden
Nachrichten

Pfannen-Prozess: 7 Jahre Haft für Sohn für tödlichen Angriff auf Vater (Update)

0 16

		Pfannen-Prozess:  7 Jahre Haft für Sohn für tödlichen Angriff auf Vater (Update)

Mannheim. (dpa/lsw) Im Prozess um einen tödlichen Angriff mit einer Pfanne hat das Landgericht Mannheim einen Mann wegen Totschlags zu der Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Zudem wurde die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet worden. Die Kammer ging dabei über die Forderung der Staatsanwaltschaft von sechseinhalb Jahre Haft wegen Totschlags mit einer Pfanne hinaus. Die Verteidigung hatte keinen bezifferten Antrag gestellt (Az.: Ks 300 Js 1270/21).

Der Mann hatte zum Auftakt der Verhandlung die Verantwortung für den Tod seines Vaters übernommen. Er erinnere sich zwar nur bruchstückhaft an das Geschehen, wolle seine Täterschaft aber nicht in Abrede stellen, hatte er über seinen Rechtsanwalt mitteilen lassen.

Der zur Tatzeit 36-Jährige hat laut Anklage im Januar in Hockenheim seinen 59 Jahre alten Vater mit bedingtem Tötungsvorsatz umgebracht. Polizeibeamte hatten ihn zuvor am 14. Januar betrunken aufgegriffen und zu seinem Schutz in die Wohnung seines Vaters in Hockenheim (Rhein-Neckar-Kreis) gebracht.

Dort kam es am nächsten Tag zum Streit. Laut Anklage schlug der erneut betrunkene Sohn seinem Vater sechs Mal die Pfanne auf den Kopf. Ein vom Sohn herbeigerufener Notarzt konnte den schwer verletzten Mann nicht mehr retten.

Update: Dienstag, 7. Dezember 2021, 15.25 Uhr


Oberstaatsanwalt fordert über sechs Jahre Haft

Von Volker Widdrat

Mannheim/Hockenheim. Im Schwurgerichtsprozess am Landgericht Mannheim gegen einen 36-Jährigen aus Philippsburg, der im Januar seinen Vater am Tag vor dessen 60. Geburtstag erschlagen haben soll, sprach Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann am Mittwoch in seinem Plädoyer von einem traurigen Geschehen, "das uns betroffen und rätselnd zurücklässt". Es gebe eigentlich keine Erklärung, wie es zum Streit gekommen ist. Der Angeklagte sei nicht angegriffen worden, Notwehr scheide aus. Schuldunfähigkeit sei ebenso ausgeschlossen.

Der Mann sei zwar seit Jahren trinkgewohnt, aber nach der Tat auch noch in der Lage gewesen, einen zielgerichteten Notruf abzusetzen. Der 36-Jährige habe bei seinem brutalen Vorgehen mit Tötungsvorsatz gehandelt, forderte der Ankläger eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten sowie die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt.

Sein Mandant werde zeitlebens mit der Tat umgehen müssen, keine juristische Strafe werde ihn jemals wieder ins Lot bringen können, meinte Verteidiger Steffen Lindberg. Die Einordnung in die rechtliche Struktur sei nicht einfach, der genaue Tatzeitpunkt bleibe unklar. "Das Geschehen kann in einem anderen Zimmer begonnen haben", bezweifelte Lindberg, "dass der Tötungsvorsatz schon mit dem ersten Schlag da gewesen ist".

Das Tatmittel sei ein Alltagsgegenstand, der zweckentfremdet wurde. "Der bedingte Tötungsvorsatz ist nicht eindeutig", erklärte der Verteidiger. Das Gericht möge prüfen, ob nicht Körperverletzung mit Todesfolge vorliegt. Lindberg plädierte, mit dem Strafrahmen unter der Forderung der Staatsanwaltschaft zu bleiben. Das Urteil soll am Dienstag, 7. Dezember, gefällt werden. Vor den Schlussvorträgen hörte die Strafkammer das Gutachten der Rechtsmedizin. Dr. Ann-Katrin Kröll schilderte die Spurenlage am Tatort in der Zweizimmerwohnung in Hockenheim und berichtete von den Ergebnissen der Obduktion des Opfers.

Der 59-Jährige hatte massive Schädelverletzungen durch stumpfe Gewalteinwirkung mittels einer schweren Bratpfanne davongetragen. Todesursächlich seien Hirnblutungen gewesen, so die Rechtsmedizinerin. Der genaue Todeszeitpunkt lasse sich nur schwer einschätzen. Nach Einschätzung der Pathologie sei von mindestens sechs wuchtigen Schlägen von drei Seiten gegen den Schädel auszugehen. Der Beschuldigte selbst habe keine Verletzungen gehabt, sei aber mit Blut bespritzt gewesen. Es gibt keine Hinweise, dass der 36-Jährige von seinem Vater angegriffen wurde.

Nichts deutet auf Notwehr hin. Die Rekonstruktion des Tatgeschehens zeigt, dass der Angeklagte auf dem Bett im Schlafzimmer auf sein Opfer eingeschlagen haben muss. Kopfkissen, Laken und Matratze wiesen Blutlachen auf. Auch an der Wand waren Blutspuren. Der 36-Jährige könne möglicherweise auf dem Brustkorb des Vaters gesessen haben. In der Wohnung hatten die Ermittler Bruchstücke von einem gusseisernen Wok und eine intakte Bratpfanne gefunden.

Psychiaterin Dr. Iris Schick nahm Stellung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit. Der 36-Jährige habe nach eigener Aussage täglich fünf Flaschen Wein oder einen Kasten Bier oder zwei Flaschen Schnaps getrunken, "oft, bis er umgefallen ist". Hinweise auf psychotische Störungen gebe es nicht, auch nicht auf organische Hirnschäden, erklärte die Fachärztin für Forensische Psychiatrie. Der Angeklagte zeige eine extreme Alkoholabhängigkeit, in den letzten Jahren auch in Verbindung mit Gewalttätigkeit. Der übermäßige Alkoholkonsum habe aber nicht zu einer intellektuellen Minderbegabung geführt.

Nach einem Motorradunfall, von dem er sich ein Schmerzensgeld erhofft hatte, sei er in eine depressive Verstimmtheit gekommen. Er fühle sich mit seiner Lebenssituation kognitiv überfordert. Eine schwere affektive Erkrankung oder eine seelische Abartigkeit lägen nicht vor, attestierte die Gutachterin dem Beschuldigten die erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit, aber keine verminderte Schuldfähigkeit. Die Voraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für mindestens zwei Jahre seien vorhanden: "Seine Alkoholabhängigkeit muss behandelt werden."

Update: Mittwoch, 1. Dezember 2021, 19.38 Uhr


Stark betrunken und berauscht tötete er seinen Vater

Angeklagter Sohn war schon drei Mal vorbestraft. Fortsetzung am Mannheimer Landgericht.

Mannheim/Schwetzingen. (vow) Fortsetzung im Prozess gegen einen 36-jährigen Philippsburger, der seinen Vater (59) in dessen Hockenheimer Wohnung mit einer Bratpfanne erschlagen haben soll: Der Mann habe schwerste Schädelverletzungen davongetragen, die von "massiver Gewalteinwirkung gegen den Kopf" gezeugt hätten, sagte ein Kripobeamter vor der Strafkammer des Mannheimer Landgerichts.

Die Hilfsmaßnahmen der Rettungskräfte seien erfolglos gewesen, so der Ermittler, der Leichnam habe zahlreiche Wunden aufgewiesen. Durch die wuchtigen Schläge seien dem Opfer Zähne herausgebrochen worden, sagte der Polizist. Der 59-Jährige habe im Bett gelegen, als er von seinem Sohn angegriffen worden sei. Er habe sich wahrscheinlich nicht wehren können. Auch die Kleidung des Angeklagten sei mit Blutflecken übersät gewesen: "So sieht ein Täter aus, der nahe an seinem Opfer dran gewesen sein muss", führte der Beamte aus.

Ein Kollege des Reviers Philippsburg berichtete, wie der Angeklagte damals mit 1,42 Promille Alkohol aufgegriffen und nach einem kurzen Gewahrsam zu seinem Vater nach Hockenheim gebracht worden war. Zu seiner Mutter nach Oberhausen wollte er nicht. Eine Zeugin, die mit Vater und Sohn seit Jahren befreundet war, erzählte von einigen Telefonaten mit beiden. Der Ältere, seit mehr als zehn Jahren trockener Alkoholiker, habe seinen Sohn eigentlich nicht bei sich aufnehmen wollen. Der Angeklagte selbst sei nie aggressiv gewesen, sondern unter Alkohol eher "gut gelaunt und gesprächig". Die beiden hätten sich gut verstanden, sagte die 37-Jährige.

Ein Kriminalbeamter berichtete von der Freundin des Angeklagten. Die Beziehung zu der Frau habe im Trinkermilieu in der Bahnhofsanlage in Schwetzingen begonnen. Bald sei es aber zur Trennung gekommen. Eine Aussprache habe es nicht mehr gegeben, nur noch einen Streit am Telefon, bei dem der 36-Jährige sie übel beschimpft haben soll. "Es ist eskaliert", habe er bei seiner Vernehmung gesagt.

Laut des verlesenen Berichts des Landeskriminalamts (LKA) hatte der Angeklagte zum Tatzeitpunkt einen Blutalkoholgehalt von 2,6 Promille, man wies auch den Konsum von Cannabis nach. Ein Polizist des Hockenheimer Reviers gab zu Protokoll, dass der Angeklagte am Boden gelegen habe, während der Notarzt versuchte, den Vater wiederzubeleben. "Wach auf", habe der Philippsburger immer wieder geschrien. Er ist wegen Sachbeschädigung, Beleidigung und fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr drei Mal vorbestraft. Unter anderem war er mit seinem Fahrrad in eine Gruppe von Spaziergängern gefahren. Ein anderes Mal hatte er in Bruchsal Polizisten übel beleidigt und beschimpft und den Hitlergruß gezeigt. Der Prozess wird am Mittwoch, 1. Dezember, um 9 Uhr fortgesetzt. Dann sind der Bericht der Rechtsmedizin, das psychiatrische Gutachten und die Plädoyers geplant.

Update: Donnerstag, 25. November 2021, 19.37 Uhr


36-Jähriger soll seinen Vater getötet haben

Das Opfer wurde mit sechs Bratpfannen-Schlägen gegen den Kopf getötet. Der Angeklagte hatte zur Tatzeit 2,6 Promille im Blut. Der Staatsanwalt plädiert auf Totschlag.

Von Volker Widdrat

Hockenheim/Mannheim. Vor der Strafkammer des Landgerichts Mannheim hat am Mittwoch der Prozess gegen einen 36-jährigen Mann aus Philippsburg begonnen. Er ist angeklagt wegen des Verdachts des Totschlags und des Widerstands in Tateinheit mit Beleidigung gegen Vollstreckungsbeamte. Die Staatsanwaltschaft wirft dem in Untersuchungshaft sitzenden Angeklagten vor, am Abend des 15. Januar 2021 seinen 59-jährigen Vater in dessen Wohnung in Hockenheim mit einer Bratpfanne erschlagen zu haben. Das Opfer erlitt durch sechs Schläge gegen den Kopf ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und Gehirnblutungen. Der Mann verstarb trotz der Bemühungen der Rettungskräfte noch in seiner Wohnung.

Polizisten hatten den 36-Jährigen am Vortag in der Nähe seiner Wohnadresse in Philippsburg volltrunken gefunden und zu seinem Schutz nach Hockenheim in die Wohnung seines Vaters gebracht. Der Mann soll zum Tatzeitpunkt wegen eines Blutalkoholgehalts von 2,6 Promille vermindert schuldfähig gewesen sein. Ihm wird zudem vorgeworfen, am 26. November 2020 in der Bahnhofsanlage in Schwetzingen in alkoholisiertem Zustand bei einer Kontrolle gegen Polizisten vorgegangen zu sein und sie beleidigt zu haben. Oberstaatsanwalt Andreas Grossmann sprach in der Anklage von einer "tiefgreifenden Bewusstseinsstörung". Möglicherweise komme die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt in Betracht. Der gebürtige Pole kam im Alter von zwei Jahren mit seiner Familie nach Deutschland. Nach dem Kindergarten und der Hauptschule machte er eine Ausbildung zum Holzfachwerker und arbeitete bei verschiedenen Firmen. Die Familie zog mehrfach um. Nach der Trennung der Eltern wohnte er bei der Mutter, zog dann aber in eine eigene Wohnung. Mit etwa 13 Jahren habe er zunehmend Bier und Wein konsumiert, erklärte der 36-Jährige, für den es auch ein Betreuungsverfahren gibt, vor dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Gerd Rackwitz.

In den vergangenen Jahren sei es immer problematischer geworden. Den Führerschein habe er wegen Trunkenheit verloren und zuletzt von Hartz IV gelebt. Sein Mandant bedauere zutiefst den Tod seines Vaters, erklärte Verteidiger Steffen Lindberg. Er habe an jenem Abend etwa vier bis fünf Liter Wein getrunken und nur noch "bruchstückhafte Erinnerungen" an die Tat. Vermutlich kam es zum Streit, der Vater könne ihn im Schwitzkasten gehabt haben. Er wisse es nicht mehr genau, sei aber für den Tod seines Vaters verantwortlich. Die Spuren am Tatort und die rechtsmedizinischen Erkenntnisse ließen keine Zweifel aufkommen. Man könne nicht nur von Notwehr ausgehen. Der 36-Jährige bedauere auch den Widerstand gegen die Polizisten in Schwetzingen, so Lindberg. Das Gericht hörte eine Audiodatei des Notrufs, den der Angeklagte am Tatabend abgesetzt hatte. Sein Vater atme nicht mehr. "Ich weiß nicht, was passiert ist. Er reagiert nicht. Kommen Sie bitte schnell", flehte er am Telefon. Eine Polizistin berichtete von dem Einsatz mit mehreren Streifenwagen. Der Angeklagte sei "sehr aufgewühlt" gewesen, habe aber "nicht wahrgenommen, was gerade passiert ist". Während der Fahrt zum Polizeipräsidium sprach er von einer "schweren Kindheit". Sein Vater habe selbst viel Alkohol getrunken. Eine Kriminalbeamtin gab zu Protokoll, der 59-Jährige sei von den Notärzten noch reanimiert worden. Der Angeklagte habe dies immer wieder gestört, indem er neben seinem schwer verletzten Vater kniete. Deshalb habe man ihn schließlich fesseln müssen. Später nannte er gegenüber den Polizisten mehrmals die Worte "Alkohol" und "Streit". Das Hemd des Angeklagten, sein Gesicht und die Hände seien "blutverschmiert" gewesen, so die Zeugin. Der Prozess wird an diesem Donnerstag, 25. November, um 9 Uhr mit der Anhörung von Polizeibeamten und Kriminaltechnikern fortgesetzt.

Загрузка...

Comments

Комментарии для сайта Cackle
Загрузка...

More news:

Bremer Fußballverband
TSG 1899 Hoffenheim (de)

Read on Sportsweek.org:

Andere Sportarten

Sponsored