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ÖFBV schafft Klarheit bei Regel 3.2: Erläuterung zur Spieleranmeldung in der Nachwuchssaison 2025/2026

ÖFBV schafft Klarheit bei Regel 3.2: Erläuterung zur Spieleranmeldung in der Nachwuchssaison 2025/2026

ÖFBV schafft Klarheit bei Regel 3.2: Erläuterung zur Spieleranmeldung in der Nachwuchssaison 2025/2026

Klarstellung für den Nachwuchsspielbetrieb

Der Österreichische Floorball Verband (ÖFBV) veröffentlicht eine Klarstellung zur Anwendung von Regel 3.2 der Nachwuchsausschreibung 2025/2026. Hintergrund sind unterschiedliche Interpretationen der Bestimmung durch teilnehmende Vereine. Mit der folgenden Erläuterung möchte der Verband Transparenz schaffen und eine einheitliche Anwendung der Regel im laufenden Spielbetrieb sicherstellen.

Gerade im Nachwuchsbereich genießt die engagierte Nachwuchsarbeit der österreichischen Vereine große Wertschätzung. Viele Clubs investieren viel Zeit und Energie in die Entwicklung junger Spielerinnen und Spieler. Umso wichtiger ist es, dass organisatorische Rahmenbedingungen klar definiert sind und für alle Beteiligten dieselben Voraussetzungen gelten.

Wortlaut der Regel

Die betreffende Passage der Nachwuchsausschreibung lautet:

„Der Verein trägt die Verantwortung, die Spieler fristgerecht und den Altersbeschränkungen entsprechend anzumelden. Es sind ausschließlich jene Spieler spielberechtigt, die bereits vor dem 01.02.2026 ordnungsgemäß angemeldet waren. Diese Regelung gilt nicht für den U10/U12/U14 (KF) Bewerb.“

Grundsätzliche Interpretation

Die genannte Frist bezieht sich nicht ausschließlich auf die Anmeldung zu einem bestimmten Bewerb, sondern auf die generelle Spieleranmeldung im System FloorballFlash für die laufende Saison 2025/2026.

Entscheidend ist somit, ob eine Spielerin oder ein Spieler vor dem 01.02.2026 ordnungsgemäß im System registriert und für einen Verein in dieser Saison gemeldet wurde.

Konsequenz für die Spielberechtigung

Spielerinnen und Spieler gelten als spielberechtigt, wenn sie:

  • vor dem 01.02.2026 im FloorballFlash angemeldet wurden, und

  • in der laufenden Saison bereits für den Verein registriert waren, unabhängig davon, in welchem Bewerb sie eingesetzt wurden.

Konkret bedeutet das:

Auch Spielerinnen und Spieler, die in der Saison 2025/2026 bereits in regionalen Bewerben eingesetzt wurden – beispielsweise in

  • Landesmeisterschaften

  • regionalen Nachwuchsligen

  • Cupbewerben

  • sonstigen offiziellen Bewerben

und dort ordnungsgemäß über FloorballFlash gemeldet und eingesetzt waren, erfüllen die Voraussetzung der rechtzeitigen Anmeldung.

Diese Spielerinnen und Spieler gelten somit ebenfalls als spielberechtigt, sofern alle weiteren Altersbestimmungen eingehalten werden.

Ausnahme für Kleinfeld-Bewerbe

Die oben genannte Fristenregelung gilt nicht für die Bewerbe U10, U12 und U14 (Kleinfeld). In diesen Altersklassen bleibt eine flexiblere Anmeldung während der Saison weiterhin möglich.

Verantwortung der Vereine

Die Verantwortung für eine korrekte und fristgerechte Anmeldung der Spielerinnen und Spieler liegt ausschließlich beim jeweiligen Verein. Der ÖFBV ersucht daher alle Vereine, ihre Eintragungen im System FloorballFlash rechtzeitig und vollständig vorzunehmen, um Unklarheiten im Spielbetrieb zu vermeiden.

Mit dieser Klarstellung möchte der Verband dazu beitragen, dass der Nachwuchsspielbetrieb weiterhin fair, transparent und im Sinne der engagierten Vereinsarbeit durchgeführt werden kann. ????????????

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