Entscheidungen des Strafsenats: Transparenz im Sinne der Fairness
Entscheidungen des Strafsenats: Transparenz im Sinne der Fairness
Der Österreichische Floorball Verband (ÖFBV) veröffentlicht an dieser Stelle zwei aktuelle Entscheidungen des Strafsenats, die auf Vorfällen im Rahmen der 3 Nations Liga basieren.
Der Strafsenat – unabhängig, regelbasiert und fair
Die Tätigkeit des Strafsenats ist in den Reglementen, Ordnungen und Statuten des ÖFBV klar verankert. Als unabhängiges Gremium prüft der Strafsenat gemeldete Vorfälle auf mögliche Verstöße gegen den Code of Conduct und trifft – auf Basis von Beweismitteln wie Videoaufzeichnungen sowie Stellungnahmen – sachlich fundierte Entscheidungen.
Mit der Veröffentlichung dieser Urteile kommt der ÖFBV seiner Aufgabe nach, Transparenz zu schaffen und die Integrität des Sports zu wahren.
Entscheidung 1: Sperre nach Ellbogencheck
Im Spiel zwischen dem Wiener Floorball Verein (WFV) und dem ASKÖ UHC Linz am 25.01.2026 kam es zu einem Vorfall, bei dem eine WFV-Spielerin ihrer Gegenspielerin mit dem Ellbogen einen Schlag gegen den Kopf versetzte.
Nach eingehender Prüfung der Videoaufzeichnungen sowie der Stellungnahmen aller Beteiligten wurde die Spielerin für 4 Bewerbsspiele gesperrt, wobei 3 Spiele zur Bewährung ausgesprochen wurden.
Die Begründung: Auch wenn die Aktion als unabsichtlich beschrieben wurde, handelt es sich um eine gefährliche Handlung im sensiblen Kopfbereich, die mit der nötigen Konsequenz zu ahnden ist. Der Strafsenat betont, dass Rücksichtslosigkeit im Floorball keinen Platz hat und eine klare generalpräventive Botschaft notwendig ist.
Entscheidung 2: Verfahren eingestellt
Im Spiel zwischen dem KAC Floorball und dem VSV Unihockey am 10.01.2026 wurde ein Spieler des VSV beschuldigt, seinen Gegenspieler mit der Schulter am Kopf getroffen zu haben.
Nach Sichtung der Videoaufnahmen sowie aller Stellungnahmen wurde festgestellt, dass es sich um eine unbeabsichtigte Kollision handelte. Die ursprüngliche Entscheidung der Schiedsrichter blieb daher aufrecht, das Verfahren wurde eingestellt.
Der Strafsenat betont in seiner Begründung, dass sogenannte Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter – also Entscheidungen, die im Spielverlauf getroffen werden – grundsätzlich nicht anfechtbar sind, solange keine Regelverstöße oder Manipulationen vorliegen. In diesem Fall wurde kein solcher Verstoß festgestellt.
Verantwortung und Signalwirkung
Mit beiden Entscheidungen stellt der Strafsenat klar, dass Vergehen mit Gefährdungspotenzial im Floorball konsequent verfolgt werden, gleichzeitig aber auch objektiv und differenziert zwischen Absicht und Unfall unterschieden wird.
Der ÖFBV steht für einen fairen, sicheren und respektvollen Floorballsport – auf allen Ebenen.
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