Floorball Deutschland besetzt die Verbandsspruchkammer neu – Bewerbungen bis 30. November 2025
Floorball Deutschland sucht engagierte Mitglieder zur Neubesetzung der Verbandsspruchkammer (VSK) für den Wahlzyklus 01.01.2026 bis 31.12.2027. Mit der im September 2022 von der Delegiertenversammlung beschlossenen neuen Rechtsordnung (REO) beschreitet unser Verband den Weg hin zu einer unabhängig arbeitenden Verbandssportgerichtsbarkeit. Dabei wurden insbesondere wichtige Änderungen aus dem Bereich der Good Governance integriert sowie klare Anforderungen an eine transparente Kammerbesetzung umgesetzt.
Aufgaben der Verbandsspruchkammer
Die VSK wird durch den Gesamtvorstand von Floorball Deutschland für zwei Jahre gewählt und ist zuständig für alle erstinstanzlichen Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Spielbetrieb von Floorball Deutschland und seiner Landesverbände:
- Disziplinarsachen
- Verstöße gegen Vorschriften von Floorball Deutschland
- Verletzung der Vorschriften im Spielbetrieb (u.a. Protestbehandlung)
- Ausfallinstanz bei Anti-Dopingverstößen, sollte sich das zuständige Anti-Doping-Rechtspflegeorgan für nicht zuständig erklären
Die Berufungskammer (BrK) ist als einzige Instanz für die Beurteilung von Rechtsmitteln gegen VSK-Entscheidungen zuständig.
Formale Voraussetzungen
Wählbar ist, wer:
- über seinen Verein Mitglied von Floorball Deutschland oder einer seiner Landesverbände ist
- das 18. Lebensjahr vollendet hat
Während der Amtszeit dürfen VSK-Mitglieder:
- kein weiteres Amt bei Floorball Deutschland bekleiden
- kein weiteres Amt innehaben, durch das sie in der Delegiertenversammlung oder dem Gesamtvorstand stimmberechtigt sind
- sich nicht in ein weiteres Amt von Floorball Deutschland wählen oder berufen lassen
- in keinem Angestelltenverhältnis zu Floorball Deutschland stehen
- kein Vertreter einer Interessengruppe eines Mitglieds des Verbandes sein
Wichtig: Bereits innehabende Ämter sind vor der Annahme der Wahl/Berufung abzugeben. Alle aktuellen Ämter und Funktionen müssen in der Bewerbung aufgelistet werden.
Gewünschte Qualifikationen
Idealerweise verfügen Bewerber über:
- Erfahrung in der Sportgerichtsbarkeit
- Allgemeine Kenntnisse der Verbandsarbeit, speziell des Spielbetriebs von Floorball Deutschland und seiner Landesverbände
- Grundkenntnisse in Office-Anwendungen
- Möglichkeit und Bereitschaft, E-Mail und MS Teams zu benutzen
- Englischkenntnisse
Hinweis: Die Mitglieder der Berufungskammer (BrK) sollten über eine juristische Ausbildung verfügen.
Umfang der VSK
Die Verbandsspruchkammer besteht aus mindestens 3 und höchstens 6 Personen. Personell dürfen sich VSK und BrK nicht überschneiden.
Bewerbung
Interessierte können ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen bis zum 30. November 2025 per E-Mail einreichen:
Weitere Informationen zur Neubesetzung finden Sie in der Rechtsordnung von Floorball Deutschland.

