Vorgehensweise des ÖFBV bei spielbezogenen Vorfällen
Vorgehensweise des ÖFBV bei spielbezogenen Vorfällen (z. B. Rote Karten)
Wenn es im Zuge eines Spiels zu besonderen Vorkommnissen wie etwa einer Roten Karte, unsportlichem Verhalten oder anderen Vorfällen kommt, wird folgender standardisierter Ablauf in Gang gesetzt:
???? 1. Unmittelbar nach Spielende:
Eintrag im Spielbericht
Der Vorfall wird von den Schiedsrichtern direkt im offiziellen Spielbericht dokumentiert. Dieser dient als primäre Grundlage für die weitere Bearbeitung.
???? 2. Bericht des Schiedsrichterteams und ggf. des Spielobservers:
Kommunikation mit dem Generalsekretariat des ÖFBV
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Zunächst erfolgt eine telefonische Vorab-Information, um eine schnelle Ersteinschätzung zu ermöglichen.
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Verbindlich maßgeblich ist jedoch die schriftliche Übermittlung der Berichte an das Generalsekretariat, wie es das Regulativ des ÖFBV vorschreibt.
????️ 3. Einholen von Stellungnahmen:
Statements der betroffenen und relevanten Personen
Spieler:innen, Trainer:innen, Vereinsvertreter:innen oder weitere direkt oder indirekt beteiligte Personen werden zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme aufgefordert, um ein umfassendes Bild des Vorfalls zu erhalten, sofern die Beteiligten nicht von selbst aus tätig werden.
???? 4. Sichtung von Bild- und Videomaterial:
Multimediale Aufarbeitung des Vorfalls
Relevantes Foto- und Videomaterial wird gesammelt, analysiert und zur Entscheidungsfindung herangezogen – objektive Grundlage für ein transparentes Verfahren.
???? 5. Rücksprache mit internationalen Experten:
Abgleich mit Standards anderer Nationen
Bei Bedarf wird das Schiedsrichterverhalten mit Expert:innen aus der Schweiz, Tschechien oder Norwegen diskutiert, um internationale Vergleichbarkeit und faire Entscheidungen sicherzustellen.
⚖️ 6. Entscheidung laut geltendem Regulativ:
Juristische Bewertung und Sanktionierung
Basierend auf dem IFF-Regulativ, den Statuten der ÖFBV sowie den aktuellen Reglementen und Ordnungen des ÖFBV wird eine formale Entscheidung getroffen.
???? Die offizielle Kommunikation des ÖFBV erfolgt in allen Fällen ausschließlich schriftlich.
???? 7. Veröffentlichung auf der Website:
Transparente Kommunikation
Nach Abschluss des Verfahrens erfolgt – wenn erforderlich – eine offizielle Veröffentlichung auf der Website des ÖFBV, unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Schiedsrichterentscheidungen sind Tatsachenentscheidungen:
Tatsachenentscheidungen der Schiedsrichter
Unter einer Tatsachenentscheidung versteht man eine Entscheidung, die das Schiedsrichterteam auf Grundlage seiner Wahrnehmung während des Spiels trifft – etwa bei Fouls, Toren oder persönlichen Strafen.
Diese Entscheidungen sind gemäß Regelwerk verbindlich und können nachträglich nicht aufgehoben oder abgeändert werden, selbst wenn sie sich im Nachhinein als irrtümlich herausstellen sollten.
Ausnahmen gelten ausschließlich bei Regelverstößen außerhalb des Ermessensspielraums (z. B. klare Regelverletzungen bei der Spieladministration), nicht jedoch bei der Auslegung von Spielsituationen.
???? Die Tatsachenentscheidung schützt die Autorität der Schiedsrichter und sorgt für einen klaren, geordneten Spielablauf.
???? Ziel dieser Vorgehensweise ist es, Fairness, Transparenz und sportliche Integrität zu wahren – zum Schutz aller Beteiligten und zur Stärkung des Floorballsports in Österreich.
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