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Aktualisierte IFF-Regelungen zur Freistellung von Nationalspielern – Ein klarer Schritt nach vorne für Österreichs Nationalteams.

Aktualisierte IFF-Regelungen zur Freistellung von Nationalspielern – Ein klarer Schritt nach vorne für Österreichs Nationalteams.

Der Internationale Floorball-Verband (IFF) hat eine wichtige Änderung in den Wettbewerbsbestimmungen für Nationalteams und Freundschaftsspiele veröffentlicht. Diese Aktualisierung schafft endlich Klarheit und Verbindlichkeit für die Freistellung von Spielern und Spielerinnen, die für ihre Nationalmannschaften nominiert werden.

In den letzten Jahren gab es immer wieder Probleme bei der Freistellung von Spielern aus den Vereinen, insbesondere in ausländischen Ligen. Die neue Regelung verpflichtet nun sowohl den nationalen Verband des nominierten Spielers als auch den Verband des Landes, in dem der Verein des Spielers angesiedelt ist, sicherzustellen, dass der Spieler für die Nationalmannschaft bereitgestellt wird.

Klare Regeln und Sanktionen

Die neuen Bestimmungen sorgen nicht nur für Transparenz, sondern beinhalten auch klare Sanktionen bei Nichteinhaltung der Regeln. Damit wird sichergestellt, dass die Spieler ihre nationalen Pflichten ohne Druck oder Missverständnisse erfüllen können. Dies schafft nicht nur Klarheit für die Spieler und Spielerinnen des Nationalteams, sondern auch für die Vereine, die in der Vergangenheit häufig in schwierige Situationen gerieten.

Stimmen aus dem Verband

Gerold Rachlinger, Generalsekretär des Österreichischen Floorball Verbands, begrüßt die Neuerung:
„Es ist erfreulich, dass es dazu nun eine klare Aussage des IFF gibt. Wir werden davon profitieren, da es in letzter Zeit immer wieder vorgekommen ist, dass einige Nationen an den Tagen des Internationalen Breaks Meisterschaftsrunden ansetzten. Ich bin froh, dass unsere Bedenken dazu vom Internationalen Verband erhört wurden.“

Die vollständigen IFF-Wettbewerbsbestimmungen zur Freistellung von Nationalspielern sowie die Sanktionen bei Verstößen sind ab sofort auf der offiziellen IFF-Webseite einsehbar. Dies stellt sicher, dass in Zukunft sowohl auf Vereins- als auch auf Nationalebene ein reibungsloser Ablauf gewährleistet ist.

Der vollständige, übersetzte Text dazu ist im Anschluß ersichtlich.

Lieber Floorball-Freunde,

wir möchten auf eine Aktualisierung in den Wettbewerbsbestimmungen – Nationalteams und Freundschaftsspiele sowie in den rechtlichen Regelungen hinweisen.

In den letzten Jahren gab es vermehrt Probleme bei der Freistellung von Spielern aus Vereinen für ihre Nationalteams, insbesondere bei Spielern in ausländischen Ligen. Dies hat oft zu unangenehmen Situationen für die Spieler geführt, was hauptsächlich durch die Athletenkommission der IFF thematisiert wurde. Ab sofort sind sowohl der nationale Verband des ausgewählten Spielers als auch der nationale Verband des Vereins, in dem der ausländische Spieler aktiv ist, dafür verantwortlich, dass der Spieler gemäß den Bestimmungen für seine Nationalmannschaft freigestellt wird.

Bei Nichteinhaltung der Regeln zur Freistellung von Spielern können nun Sanktionen gegen nationale Verbände und/oder Vereine verhängt werden.

Im Folgenden finden Sie einen Auszug aus den IFF-Wettbewerbsbestimmungen zur Freistellung von Spielern. In rotem Text sind die neuen Bedingungen hervorgehoben, die von Spielern, Vereinen und nationalen Verbänden beachtet werden müssen:

§ 4 FREISTELLUNG VON SPIELERN 4.1. Ein Spieler, der offiziell für die Teilnahme an einem internationalen Event und/oder einem Trainingslager der Nationalmannschaft nominiert wurde, ist verpflichtet, diese zu vertreten. Der Spieler ist verpflichtet, den Verein, bei dem er unter Vertrag steht, innerhalb von drei Tagen nach der Nominierung durch seinen nationalen Verband zu informieren.

4.2. Der Verein ist verpflichtet, den offiziell nominierten Spieler für die Belange der Nationalmannschaft gemäß den Punkten 4.5, 4.6 und 4.7 freizustellen.

4.3. Es obliegt jedem nationalen Verband, eigene Regeln für die Auswahl und Benachrichtigung der Spieler über ihre Nominierung für die Nationalmannschaft aufzustellen. Diese Regeln müssen jedoch mit den IFF-Bestimmungen zur Teilnahme an Nationalmannschaftsveranstaltungen übereinstimmen.

4.4. Jeder nationale Verband ist verantwortlich, interne Regeln für seine eigenen Wettbewerbe aufzustellen, um etwaige Konflikte im Zusammenhang mit der Auswahl von Nationalspielern zu lösen (Verschiebung von Spielen etc.).

4.5. Für die Endrunde der WFC und U19 WFC müssen die Spieler ab dem Samstag vor dem Event freigestellt werden und mindestens einen Tag danach.

4.6. Für die Endrunde von Multisport-Events sowie für die Qualifikationen zur WFC, U19 WFC und Multisport-Events müssen die Spieler mindestens drei Tage vor dem Event und mindestens einen Tag danach freigestellt werden.

4.7. Für Freundschaftsspiele und Trainingslager an IFF-Internationalen Wochenenden (1. komplettes Wochenende im Februar, 4. Wochenende im April, 1. komplettes Wochenende im September, 3. Wochenende im Oktober und 2. Wochenende im November) müssen die Spieler mindestens drei Tage vor dem Event und mindestens einen Tag danach freigestellt werden.

4.8. Ein nationaler Verband, der einen Spieler, der in einem Verein einer ausländischen Liga (jeglicher Spielklasse) spielt, für die Teilnahme an einem offiziellen internationalen Event nominiert, muss den nationalen Verband des ausländischen Vereins über die Nominierung informieren und die Verfügbarkeit des Spielers bestätigen, bevor die offizielle Mannschaftsliste bei der IFF eingereicht wird.

4.9. Ein nationaler Verband, der einen Spieler, der in einem Verein einer ausländischen Liga (jeglicher Spielklasse) spielt, für die Teilnahme an einem Trainingslager nominiert, muss den nationalen Verband des ausländischen Vereins spätestens 14 Tage vor Beginn des Trainingslagers über die Nominierung informieren und die Verfügbarkeit des Spielers bestätigen.

4.10. Jeder Spieler, der von seinem nationalen Verband für ein offizielles internationales Event und/oder Trainingslager nominiert wurde und mitteilt, dass er nicht verfügbar ist, darf während der entsprechenden Zeit kein Vereinsmatch bestreiten. Falls der Spieler dennoch für seinen Verein spielt, wird der nationale Verband des Vereins, für den der Spieler antritt, mit einer Geldstrafe belegt.

4.11. Spieler, die vor der Einreichung der offiziellen Mannschaftsliste bei der IFF ihren Rücktritt aus der Nationalmannschaft gemäß den internen Regeln ihres nationalen Verbandes bekannt geben, dürfen nicht in die offizielle Mannschaftsliste für ein IFF-Event aufgenommen werden.

Die vollständigen IFF-Wettbewerbsbestimmungen – Nationalmannschaften und Freundschaftsspiele finden Sie hier: https://floorball.sport/rules-and-regulations/competition-regulations/

Die Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regelungen finden sich in den IFF-Jurisdiktionellen Bestimmungen 25.5:

Wenn ein Spieler, der seinen nationalen Verband über seine Nichtverfügbarkeit für ein Nationalteam-Event informiert hat, während desselben Zeitraums an einem Vereinsmatch teilnimmt, wird der nationale Verband des Vereins, für den er spielt, wie folgt sanktioniert: a) Erstverstoß (1-2 Spieler): 1.000 CHF b) Erstverstoß (mehr als drei Spieler): 10.000 CHF c) Zweiter Verstoß (unabhängig von der Anzahl der Spieler): 15.000 CHF d) Dritter Verstoß (unabhängig vom Zeitraum): Sperre für internationale Floorball-Aktivitäten für bis zu zwei Jahre

Die vollständigen IFF-Jurisdiktionellen Bestimmungen finden Sie hier: https://dltaw1vhj9zy5.cloudfront.net/2024/09/IFF-Juridical-Regulations-Edition-2024.pdf

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