VSK setzt Rechtsprechungspraxis bei MS3-Strafen fort
Erneut musste sich die Verbandsspruchkammer (VSK) wieder mit einer ausgesprochenen MS3-Strafe auseinandersetzen. Dabei setzte die VSK ihre Rechtsprechung für derartige Vergehen fort (z.B. Entscheidungen in den Aktenzeichen 001/MS/2014, 004/MS2014, 007/MS/2014, 002/MS/2016 oder 003/MS/2016). Es wurde mit der Entscheidung eine Sperre von 3 Spieltagen sowie eine Geldstrafe in Höhe von 175 € ausgesprochen. Beim Spiel Nr. […]

