Information Änderungen Reisekosten
1. Einführung Tageshonorar
Wie das Präsidium beschlossen hat, wird ab dem 1.1.2023 ein Honorar für inländische Turniere an folgende Gruppen gezahlt, sofern sie vom DFB nominiert werden:
- Kampfrichter*innen
- Wettkampfmanager*innen
- Techniker*innen
Diese Aufzählung ist abschließend. Gezahlt werden 25 Euro pro Turniertag, d.h. in der Regel 50 Euro. Die Versteuerung obliegt dem Honorarempfangenden. Hierbei gilt, dass pro Person nach § 2 Absatz 5 der Satzung nicht mehr als 840 € (Ehrenamtspauschale) pro Jahr gezahlt werden.
Weiterhin gilt folgendes:
- Für die Honorarabrechnung ist zwingenden das beiliegende Formular zu verwenden. Dieses ist zusammen mit der Reisekostenabrechnung einzureichen. Eine alleinige Einreichung von Honorarrechnungen scheidet aus.
- Die Regelung gilt nur für INLÄNDISCHE Turniere. So scheiden bspw. JWC im Ausland, für die der DFB Kampfrichter*innen entsendet, aus.
2. Erstattung Bahncard
Die Kosten einer privat beschafften BahnCard (BC) 25 oder 50 können erstattet werden, sobald sich ihre Anschaffung durch Fahrten für den DFB amortisiert hat.
Die Amortisation ist dann erreicht, wenn die Höhe der Einsparungen der Höhe des Kaufpreises der BahnCard entspricht; eine anteilige Erstattung ist ausgeschlossen.
Die Erstattung der Anschaffungskosten einer BahnCard First nicht möglich.
Für die Erstattung ist folgende Aufstellung der durchgeführten Reisen während des Gültigkeitszeitraumes der BC erforderlich:
- Reiseziele und Reisedaten
- Normalpreise Bahn 2. Klasse
- Fahrpreise jeweils bei Einsatz einer BC 25 bzw. BC 50
- Kaufpreis BC
Näheres entnehmen Sie bitte dem Antrag (unter Downloads), insbesondere die Ausschlussfrist ist zu beachten.
Wichtig ist, dass die Fahrten jeweils nur im Auftrag des DFB unternommen worden sind (bspw. Kampfrichter*innen bei DMs).
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an finanzen@fechten.org

