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Merkblätter und Leitfaden zum Kutschenführerschein

 Die FN informiert:
 

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersenden wir Ihnen die finalisierten Merkblätter Kutschenführerschein A - Privatperson und Kutschenführerschein B - Gewerbe sowie den Leitfaden für die inhaltliche Ausgestaltung der Kutschenführerschein-Lehrgänge.

Grundlage für die Überarbeitung waren die zahlreichen Rückmeldungen und Fragen aus den Fahrerkreisen, die uns auch über Sie, die Landesverbände, übermittelt wurden. Vielen Dank dafür, denn nur durch dieses Feedback ist eine optimale möglichst „passgenaue“ Ausarbeitung möglich.

Die Fragen/Hinweise wurden nunmehr bei der letzten Sitzung des AK-Kutschenführerschein am 18.1.2017 ausführlich diskutiert und auch beim Süddt. Fahrsportforum am 21./22.1.2017 in Fachgesprächen erörtert. Bei dieser Tagung wurden sowohl die Inhalte als auch das Umsetzungsmanagement den über 300 Teilnehmern vorgestellt. Die anschließende umfangreiche Diskussionsrunde hat die Praxistauglichkeit unterstrichen.

Zur besseren Übersicht erlauben wir uns, bereits hier ein paar Festlegungen auf die häufigsten Fragen zu geben, die auch beim obigen Vortrag in München akzeptiert wurden:

 

Was ist mit älteren fahrerfahrenen Fahrern ohne ein Abzeichen?

Für Fahrer ab dem 65. Lebensjahr werden zielgruppenspezifische Schulungen mit abschließendem Prüfungsgespräch („Abschlussgespräch“) angeboten. Diese Regelung wurde auch mit den Betroffenen selber erörtert/erarbeitet.

 

Was soll speziell im Kutschenführerschein A geschult/geprüft werden? Was im Kutschenführerschein B?

Speziell hierfür wurde der beiliegende Leitfaden für die inhaltliche Ausgestaltung der KFS-Lehrgänge erstellt..

 

Wie werden die Richter/Prüfer und Lehrgangsleiter auf diese spezielle inhaltliche Ausrichtung vorbereitet?

In dem sie an den über die LV angebotenen 8 LE umfassenden so genannten Sicherheitsmodulen teilnehmen. Diese können gleichzeitig zur Lizenzverlängerung dienen. Dort steht der Umgang mit dem vorgenannten Leitfaden im Mittelpunkt. Die Teilnehmer erhalten hierüber eine FN-Bescheinigung, die vor Ort ausgegeben werden kann.

 

Wer darf die KFS-Lehrgänge leiten bzw. abnehmen?

Nur Personen mit dem vorgenannten 8 LE – Sicherheitsmodul.

 

Was ist mit den früheren Fahrsicherheits-Lehrgängen der Verwaltungsberufsgenossenschaften?

Absolventen dieser Lehrgänge erhalten dann den KFS B – Gewerbe direkt, wenn sie die dafür vorgegebene Zulassungsvoraussetzung (FA IV bzw. FA V) erfüllen.

Da es wohl auch vorgekommen ist, dass Fahrer „unter dem Radar“ - also ohne irgendein Abzeichen - teilgenommen haben, ist der Hinweis auf die zu erfüllende Zulassungsvoraussetzung wichtig. Anderweitig muss der Fahrer noch entweder das FA V oder den KFS A nachmachen. Dann bekommt der den VBG-Lehrgang anerkannt.

 

Das Thema Kutschenführerschein steht ebenfalls auf der Agenda des nächsten AK Geschäftsführer, so dass dort ggf. weitere Punkte geklärt werden können.

Mit besten Grüßen aus Warendorf
Thomas Ungruhe

Leiter
Abteilung Breitensport/Vereine/Betriebe
Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN)
Bundesverband für Pferdesport und Pferdezucht 
Freiherr-von-Langen-Str. 13
48231 Warendorf
Tel.: 02581/6362 - 527
Fax: 02581/6362 – 7527
E-Mail: tungruhe@fn-dokr.de
www.pferd-aktuell.de

 

 

 

 

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