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Der Schenkelbrand wird verboten

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Nun ist es offiziel: Der Schenkelbrand wird ab Herbst 2012 verboten.

Das Bundeskabinett hat einer Änderung des Gesetzes zugestimmt. Bislang galt bei Pferden eine Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz. Den Fohlen wird durch die gezielte Verbrennung auf dem Schenkel ein Brandzeichen gesetzt. Dadurch bleibt die Brandnarbe als permanentes Markenzeichen, mit dem das jeweilige Zuchtgebiet repräsentiert wird. Das Brandzeichen stellt keine unverwechselbare Kennzeichnungsmethode dar, sondern gilt lediglich als Repräsentierungszweck für den jeweiligen Zuchtverband. Nun wird der Mikrochip für Pferde vorgeschrieben und der altbekannte Schenkelbrand entfällt.

Die Änderung des Gesetzes wird nun dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt. Ab Herbst 2012 soll das Gesetz in Kraft treten.

Photo @ Bernd Eylers

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