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Ermittlungen gegen FN-Beschuldigte dauern an

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Seit Herbst 2024 ermittelt die Staatsanwaltschaft Münster gegen fünf ehemalige sowie teils weiterhin in verantwortlicher Position tätige Funktionsträger der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft teilte heute auf Nachfrage mit, dass die Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue weiterhin andauern. Die Ermittlungsakten seien zur weiteren Sachverhaltsaufklärung erneut an die Polizei zurückgegeben worden. Ein Abschluss des Verfahrens ist nach derzeitigem Stand zeitlich nicht absehbar.

Hintergrund der Ermittlungen ist der Verdacht, dass unverhältnismäßige Bonus- und Versorgungszahlungen gewährt worden sein sollen.

Der Verband selbst ist nicht Beschuldigter des Verfahrens. Das deutsche Strafrecht kennt – anders als etwa in den USA – kein eigenständiges Unternehmens- oder Verbandsstrafrecht; es richtet sich nur gegen natürliche Personen.

Dennoch bleibt die Angelegenheit für die Deutsche Reiterliche Vereinigung nicht ohne Bedeutung: Sollten sich die Vorwürfe gegen die Beschuldigten bestätigen, könnten sich daraus auch vereins- und organisationsrechtliche Fragestellungen ergeben. Da die FN ein gemeinnütziger Verband ist, der unter anderem öffentliche Fördermittel erhält, dürfte der weitere Verlauf des Verfahrens auch außerhalb des Verbandes aufmerksam verfolgt werden.

Der Beitrag Ermittlungen gegen FN-Beschuldigte dauern an erschien zuerst auf Dressur-Studien.

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