Vorläufiges Aus für Eifler Reitschulbetrieb, in dem Pferde mit Rollkur/Hyperflexion gequält werden
Das Verwaltungsgericht Trier hat in einer Eilentscheidung (September 2025) festgestellt, dass dem Betreiber eines Reitstalls, der seine Pferde mit Hyperflexion (Rollkur) trainierte und dabei mit erheblicher Brutalität vorging, zu Recht die Betriebsgenehmigung entzogen wurde.
Der Fall betrifft einen Reitstallbetrieb in der Vulkaneifel. Der Betreiber war bereits im Frühjahr 2025 vom Landgericht Trier in zwei Fällen wegen Tierquälerei verurteilt worden. Dabei ging es unter anderem um die Anwendung der sogenannten Rollkur. Die Pferde seien, so das Gericht, durch grobe Zügelhilfen und „aus Rohheit mit Gewalt in eine mit erheblichen Schmerzen einhergehende Hyperflexion gezwungen“ worden.
In einem weiteren Fall soll der Mann ein Pferd mit einer Gerte oder einem Lederzügel „mehrfach wuchtig auf Körper und Kopf geschlagen“ haben. Diese Vorfälle nahm der Landkreis zum Anlass, dem Mann die tierschutzrechtliche Erlaubnis zum Betrieb einer Reitanlage zu entziehen.
Der Betreiber wollte das nicht hinnehmen und beantragte das Eilverfahren, damit er weiter seine Reitanlage führen kann. Er argumentierte, der Entzug der Erlaubnis sei unverhältnismäßig hart und gefährde seine wirtschaftliche Existenz.
Das Verwaltungsgericht Trier folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Im Gegenteil: Es sah den Widerruf der tierschutzrechtlichen Erlaubnis nach umfassender Prüfung als rechtmäßig an.
Der Antragsteller hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt. Eine Entscheidung darüber wird in den kommenden Wochen erwartet.
Hier geht es zum Original der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Trier.
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