Gericht bestätigt erneut Notwendigkeit von Herdenschutz
Wir (AG Herdenschutz) sehen uns durch das Urteil des Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg (14.04.2024) bestätigt und sehen die Länder weiterhin in der Pflicht. Bestätigt wurde, dass unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne DNA-Nachweis eine Entnahme möglich ist - innerhalb von drei Wochen nach dem Riss in einer vorher definierten Region und in einem Radius von einem Kilometer. Zu den Voraussetzungen gehört eine Alternativenprüfung, auch bei Pferden und Rindern.
Siehe dazu Artikel "UMK folgt dem Vorschlag für Schnellabschüsse von Wölfen" vom 05.12.2023

