VFD Positionen zum Herdenschutz 2023
Die Möglichkeiten des Handelns werden durch EU-Recht und dem darauf basierenden Bundesnaturschutzgesetz bestimmt!
Die Bundesdelegiertenversammlung hat 2023 folgende Kernaussagen verabschiedet:
Entnahme von auffällig gewordenen Wölfen: Die VFD ist für eine notwendige Tötung von Wölfen, nach geltender Rechtslage per Ausnahmegenehmigung, wenn diese gelernt haben, fachgerecht ausgeführte Herdenschutzmaßnahmen wiederholt zu überwinden. Die Länder müssen dafür die in den Richtlinien geforderten Voraussetzungen schaffen.
Obergrenze: Eine Obergrenze widerspricht den geltenden Rechtsnormen und Regularien.
Nach allen vorliegenden Erkenntnissen bietet eine allgemeine Bejagung der Wölfe Weidetieren keinen Schutz.
Der Antrag auf Forderung nach einer definierten Obergrenze für Wölfe wurde abgelehnt. Ausführliche Informationen zu dem Themenkomplex können hier nachgelesen werden: Obergrenze von Wölfen

