Bewegungsdatenbank für Equiden: Neuerungen für pferdehaltende Betriebe im Überblick
Geschätzte Pferdezuchtvereine,
wir möchten Euch über eine wesentliche Neuerung für alle pferdehaltende Betriebe informieren!
Bitte diese Infos so gut es geht zu verbreiten und auch der älteren Generation damit zu helfen!
In anderen Nutztiersparten schon seit Jahren selbstverständlich und nun bald auch für Equidenhalter verpflichtend: ab 20.06.2022 können (ab 1.1.2023 müssen verpflichtend) sämtliche am Betrieb befindliche Equiden (eigene Pferde und Einstellpferde) an eine zentrale Bewegungsdatenbank gemeldet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen landwirtschaftlichen Betrieb, einen gewerblichen Betrieb oder eine private Pferdehaltung handelt, jeder Pferdehalter (= Betriebsführer) ist zur Meldung der Equiden im VIS (Verbrauchergesundheitsinformationssystem) verpflichtet. Der pferdehaltende Betrieb wird über seine Betriebs- oder Tierhaltenummer (LFBIS oder VIS) und das Pferd über seine UELN (Pferdepass) identifiziert.

