Pferdesport
News melden
Nachrichten

Herpes-Impfung bei Pferden Equines Herpesvirus: Ausbrüchen vorbeugen

0 5

Bei Pferden auf der ganzen Welt kommen mehrere Herpesviren mit unterschiedlichen Krankheitsbildern vor. Ein einmal mit Herpesviren infiziertes Pferd bleibt lebenslang latent infiziert und damit Virusträger, auch wenn es selber nicht erkrankt oder die Erkrankung bereits überstanden hat. So tragen ca. 80 Prozent der Pferde Herpesviren in sich. Unter ungünstigen Umständen, wie z.B. Stress (z.B. Stallwechsel, Veränderungen in der Herde, andere Erkrankungen, Transporte, Turnierstarts), kann es zu einer Reaktivierung des Virus im Pferdekörper kommen, die zu einer massiven Ausscheidung des Erregers führt und eine Infektionsquelle für andere Pferde darstellt.

 

Für Pferde ist im Zusammenhang mit dem Thema Impfung vor allem das Equine Herpesvirus-1 (EHV-1) relevant, das in erster Linie für Fehlgeburten und Geburten lebensschwacher Fohlen sowie für fiebrige Atemwegserkrankungen vor allem bei jungen Pferden verantwortlich ist, in selteneren Fällen aber auch eine neurologische Verlaufsform der Erkrankung (Equine Herpesvirus-associated Myeloencephalopathy, EHM) hervorrufen kann. In diesem Fall zeigen die Pferde Bewegungsstörungen und Lähmungen, die häufig an der Hinterhand beginnen und fortschreiten. Auch Harn- und Kotabsatzprobleme sind typisch. Die Symptome können sich schnell bis zum Festliegen verschlechtern, häufig müssen die Pferde dann durch den Tierarzt erlöst werden.

Um dem Ausbruch von Infektionskrankheiten vorzubeugen, bedarf es gesamtheitlicher Maßnahmen. Ein wichtiger Baustein im Rahmen der Vorbeugung sind Impfungen. Die Impfung gegen Herpes kann allerdings nicht – im Gegensatz zu den Impfungen gegen Influenza und Tetanus – das einzelne Pferd sicher vor der Infektion mit EHV-1 und dem Ausbruch der hervorgerufenen Krankheiten schützen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der neurologischen Verlaufsform. Studien zeigen jedoch, dass die durch Herpesviren hervorgerufenen Atemwegserkrankungen abgemildert und Abortraten deutlich gesenkt werden können. Der große Vorteil der Impfung ist darüber hinaus, dass geimpfte Pferde im Falle einer Infektion oder auch im Falle einer Reaktivierung des Virus ohne erkennbare Symptome weniger Viren ausscheiden. Durch die verringerte Virusausscheidung sinkt die Gefahr, dass sich weitere Pferde mit Herpesviren infizieren und es zur Ausbildung von Krankheitsanzeichen kommt. Die Impfung gegen Herpes stellt somit einen wichtigen Bestandteil der betriebshygienischen Maßnahmen dar. Sie greift vor allem dann, wenn möglichst alle Pferde flächendeckend geimpft werden.

Herpes-Impfpflicht für Turnierpferde ab dem 1. Januar 2023

Anfang Juli 2021 hat der Beirat Sport bei der Jahrestagung der FN nach ausführlicher Diskussion der Vor- und Nachteile die Einführung einer Impfpflicht gegen das Equine Herpesvirus-1 für alle Turnierpferde ab dem 1.1.2023 beschlossen. Mit seiner Entscheidung folgte der Beirat Sport den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet), welche die Herpesimpfung bereits seit vielen Jahren für alle Pferde empfiehlt. Im Beirat Sport sind Mitglieds- und Anschlussorganisationen der FN vertreten, dazu gehören unter anderem alle Landespferdesportverbände mit ihren Landeskommissionen. Dem Beirat Sport obliegt die Beschlussfassung zur LPO, in der auch die Impfvorgaben für Turnierpferde geregelt sind.

Durch die verpflichtende Einführung der Impfung in der LPO wird eine größere Impfdichte sichergestellt. Da auf Turnieren viele Pferde aus unterschiedlichen Beständen aufeinandertreffen, gilt es, diese Pferdegruppe besonders gut durch eine Impfung zu schützen und das Krankheitsübertragungsrisiko zu senken. Das übergeordnete Ziel der Impfpflicht ist es, durch eine konsequente Impfung möglichst vieler Pferde zu einer Reduktion der Menge von zirkulierenden Herpesviren beizutragen, somit Infektionsketten zu unterbrechen und Erkrankungszahlen zu reduzieren. Die Impfpflicht soll damit einen wichtigen Bestandteil der Infektionsprophylaxe bei Turnierpferden bilden.

Verfügbarkeit von Impfstoffen: Übergangszeitraum bis zum 1. Januar 2023Zwingende Voraussetzung für die Einführung der Impfpflicht ist die ausreichende Verfügbarkeit von Impfstoffen. Bei den Herpes-Impfstoffen war diese Verfügbarkeit in der Vergangenheit nicht immer gegeben. Gespräche mit den Impfstoffherstellern haben ergeben, dass für die Versorgung mit Impfstoffen eine Vorlaufzeit erforderlich ist. Zudem ist es wichtig, dass jeder, der am Turniersport teilnehmen möchte, ausreichend Zeit hat, das Pferd gegen Herpes impfen zu lassen. Daher wurde die Impfpflicht im Juli 2021 beschlossen, in Kraft tritt sie aber erst zum 1.1.2023. Ab dann muss jedes Pferd, das an einer Turnierveranstaltung gem. LPO teilnimmt, gegen EHV-1 geimpft sein. In Deutschland sind drei Impfstoffe gegen Herpesviren zugelassen und auf dem Markt verfügbar. Es handelt sich dabei zum einen um einen abgeschwächten Lebendimpfstoff gegen EHV-1. Die zwei weiteren auf dem Markt befindlichen Impfstoffe sind jeweils Inaktivatimpfstoffe, bei denen die Impfviren in abgetöteter Form vorliegen. Beide Inaktivatimpfstoffe wirken gegen EHV-1. Einer der beiden Inaktivatimpfstoffe enthält neben abgetöteten EHV-1 Impfviren auch EHV-4 in inaktivierter Form. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Verabreichung von Lebendimpfstoff Vorteile bei der Immunantwort bieten kann, unter dem Strich sind aber alle drei zugelassenen und verfügbaren Impfstoffe laut StIKo Vet sinnvoll einzusetzen.  Alle drei Impfstoffe gegen EHV-1 müssen regelmäßig aufgefrischt werden.

Impfintervalle der Herpes-Impfung für Turnierpferde

Für Pferde, die am LPO-Turniersport oder an WBO-Wettbewerben auf Pferdeleistungsschauen (d.h. an Turnieren mit Wettbewerben der WBO und Leistungsprüfungen der LPO) teilnehmen, schreibt die FN ab dem 01.01.2023 die Impfung gegen EHV-1 nach erfolgter Grundimmunisierung alle sechs Monate vor. Dabei richtet sich das vorgegebene Impfschema für die Grundimmunisierung danach, ob ein Lebend- oder Inaktivatimpfstoff verabreicht wird. Wichtig ist, dass für die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung der gleiche Impfstoff zu verwenden ist. Die ersten beiden Impfungen der Grundimmunisierung sind also entweder mit einem Lebend- oder mit einem Inaktivatimpfstoff durchzuführen. Nach den ersten beiden Impfungen, also ab der dritten Impfung der Grundimmunisierung, ist ein Wechsel zwischen Lebend- und Inaktivatimpfstoff möglich.

Impfschema für die Herpes-Impfung bei Pferden
Impfintervalle Herpes-Impfung
Grundimmunisierung besteht aus drei Impfungen
Für die 1. und die 2. Impfung der Grundimmunisierung ist der gleiche Impfstoff zu verwenden!
Bei Verwendung eines Inaktivatimpfstoffes:
1 . und 2. Impfung im Abstand von mindestens 28 und höchstens 42 Tagen

Bei Verwendung eines Lebendimpfstoffes:
1. und 2. Impfung im Abstand von mindestens drei bis höchstens vier Monaten

3. Impfung (gilt für Inaktivat- und Lebendimpfstoffe):
maximal sechs Monate + 21 Tage nach der 2. Impfung

Auffrischungsimpfung Wiederholungsimpfungen im Abstand von maximal sechs Monaten + 21 Tagen

Alle Pferde, die bisher nicht gegen EHV-1 geimpft wurden, keine ordnungsgemäße Grundimmunisierung erhalten haben oder bei denen der Abstand zwischen zwei Impfungen gegen Herpesviren länger als 6 Monate plus 21 Tage war, müssen vor einem Turnierstart neu grundimmunisiert werden. Für Pferde, die schon eine lange Zeit ihres Lebens geimpft wurden bzw. bei fehlender Information über eine Grundimmunisierung, gilt: Die Impfungen innerhalb der letzten drei Jahre müssen korrekt, also im Abstand von maximal 6 Monaten plus 21 Tagen erfolgt sein, damit das Pferd an Turnieren teilnehmen darf.

Bei erforderlicher Grundimmunisierung ist ein Turnierstart erst möglich, wenn 14 Tage nach der 2. Impfung der Grundimmunisierung vergangen sind. Zwischen der 3. Impfung der Grundimmunisierung sowie Wiederholungsimpfungen und einem Turnierstart müssen 7 Tage vergangen sein.

 

The post Herpes-Impfung bei Pferden Equines Herpesvirus: Ausbrüchen vorbeugen first appeared on Pferdesportverband Bremen.
Загрузка...

Comments

Комментарии для сайта Cackle
Загрузка...

More news:

Vereinigung der Freizeitreiter und - fahrer in Deutschland (VFD)

Read on Sportsweek.org:

IPZV Landesverband Berlin-Brandenburg
Kölner Pferde-Akademie
Connemara Pony Interessengemeinschaft e.V.
Pony- und Kleinpferdeverein Schönbach e.V.
WINration Pferdefütterungsprogramm
Isabell Werth

Andere Sportarten

Sponsored