Corona Regeln für Bremen
Training
- Bei Warnstufe 1 gilt die 3G-Regel für das Betreten und die Ausübung von Sport, jeweils in geschlossenen Räumen.
- Ab Warnstufe 2 gilt die 2G-Regel als Voraussetzung für das Betreten von Sportanlagen und für die Teilnahme an der Ausübung von Sport in geschlossenen Räumen von Sportstätten.
- Die Regelung des Mindestabstands von 1,5 m bei Warnstufe 2 und 3 gilt nicht für die Ausübung von Sport
- Kontaktdatenerfassung in geschlossenen Räumen verpflichtend
- Ab Stufe 2 Maskenpflicht in geschlossenen Räumen
Turniere
- Ab Stufe 1 gilt im Innenbereich die 3G-Regelung
- Ab Stufe 2 gilt im Innenbereich die 2G-Regelung mit Kapazitätsbeschränkungen, Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung
- Ab Stufe 2 gilt unter freiem Himmel die Abstandsregel für Zuschauer
- Kontaktdatenerfassung und Hygienekonzept bei allen Stufen
- Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen bedürfen einer Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde im Einvernehmen mit dem zuständigen Gesundheitsamt, die Veranstaltung darf nur nach dem 2G-Zugangsmodell stattfinden, vor Beginn der Veranstaltung müssen die Nachweise vorgelegt werden. Ab Warnstufe 3 gilt das 2G-Plus-Zugangsmodell.
Ausnahmen bei 2G-Zugangsmodell
- Personen mit negativem Test, wenn aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann (Nachweis erforderlich)
- Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und über eine Schulbescheinigung verfügen
- Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (brauchen weder Test noch Schulbescheinigung)
Weiterführende Informationen
- Informationen des Pferdesportverbandes
- Aktuelle Corona-Schutzverordnung: www.bremen.de/corona
STAND 25. November 2021
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