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Förderung für Kärntner Warmblutzuchtstuten

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Aufbauend auf den Beschluss aus der Vorstandssitzung vom 20. Sept. 2017, wurde in der 4. Vorstandssitzung 2021
am 29. Sept. 2021 beschlossen, dass prämierte Stuten 

                       für die Verbandsprämie mit € 250,00 
                       für die Staatsprämie      mit € 500,00

vom Warmblutzuchtverein Kärnten einmalig gefördert werden.

Dazu wurde beschlossen, dass diese Förderung rückwirkend  ab dem 01. Jänner 2018 gilt
und beantragt werden kann.

Hier das Antragsformular für die Eintragung von Prämienstuten mit den bekannten
Voraussetzungen, das beim Landes-Pferdezuchtverband Kärnten eingereicht wird.

Für die Förderung müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

       Der Eigentümer der VbPr- bzw. StPr-Stute muss Mitglied beim Kärntner WBZV sein 
       Die Stute muss eine Kärntner Lebensnummer besitzen
       und eine STLP lt. AWÖ-Kriterien in Österreich absolviert haben

Für Fragen dazu stehen die Vorstandsmitglieder gerne zur Verfügung.

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