Talk: Das neue Tierarzneimittelgesetz: Hürden für Heilpraktiker & Co?
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Heute Abend berichten Rechtsanwalt Nils Michael Becker und Tierphysiotherapeutin Tina Löffler, was es mit dem neuen Tierarzneimittelgesetz (TAMG) auf sich hat. Zu sehen ab 20.15 Uhr auf unserer Facebookseite und danach auch hier als Video.
Am 28. Januar 2022 tritt das neue Tierarzneimittelgesetz (TAMG) in Kraft, mit dem der Gesetzgeber die deutsche Gesetzlage an die zeitgleich in Kraft tretende Gesetzgebung der Europäischen Union angleichen will.
Aber: Die neuen Regelungen gehen über die europäischen Anforderungen hinaus und verändern wesentlich die Arbeit und die Existenzgrundlagen von Tierheilpraktiker:innen in Deutschland. Sie schreiben erstmals fest, dass die Anwendung von Arzneimitteln, die bislang nur für den Menschen zugelassen sind, einer tierärztlichen Verschreibung und Behandlungsanweisung bedürfen. Damit dürften Tierheilpraktiker hierzulande beispielsweise eine Behandlung mit Blutegeln am Pferd nicht mehr vornehmen. Auch die Anwendung von homöopathischen Präparaten ist Tierheilpraktikern und Tierbesitzern fortan nicht mehr ohne ärztliche Verschreibung und Aufsicht erlaubt.
Wir sprechen über die unmittelbaren Konsequenzen der neuen Gesetzgebung für Pferdebesitzer und Heilpraktiker
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