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Corona-Verordnungen der Länder | Winter 2020

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Stand: Samstag, 31. Oktober 2020 | 11 Uhr

Mit dem 2. November 2020 gelten in allen Bundesländern wieder Einschränkungen, davon sind auch Reitsportbetriebe betroffen. Wir dokumentieren hier die entsprechenden Ausführungsbestimmungen für die Länder, soweit diese schon vorhanden sind. Dazu nennen wir die Punkte, bei denen der Reitsport explizit erwähnt ist.

 

Baden-Württemberg:

Noch ohne konkrete Verordnung, aber mit einem allgemeinen Überblick.

Bayern:

Quelle: Verordnung ansehen

Der Reitsport wird nicht erwähnt. „(1) Die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt. Die Ausübung von Mannschaftssportarten ist untersagt.“ Wettkampf und Training von Berufs- und Leistungssportlern ist unter engen Voraussetzungen möglich.

Berlin:

Verordnung soll erst am 2.11. hier veröffentlicht werden.

Brandenburg:

Aktuelle Verordnung liegt noch nicht vor, Überblick hier.

Bremen

Hamburg

Hessen:

In dieser Verordnung (Quelle ansehen) wird der Reitsport auch nicht ausdrücklich erwähnt. „Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist mit Ausnahme der Sportausübung allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand untersagt. Der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports sowie der Schulsport sind nur gestattet, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt (…).“

Mecklenburg Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen:

Quelle: Verordnung ansehen

  • Freizeit- und Amateursport in allen öffentlichen und privaten Einrichtungen ist untersagt, aber Individualsport draußen ist erlaubt. Und: Reiten in der Halle auch: „(5) Abweichend von Absatz 1 Satz 2 ist das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen auch in geschlossenen Räumen zulässig.“
  • Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere berufsmäßige Sportausübung sind zulässig (…)“, immer unter Einhalten aller Infektionsschutzmaßnahmen. Zuschauer sind NICHT erlaubt.
  • Das Angebot von Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig.

Rheinland-Pfalz:

Die „Auslegungshilfe“ zur Corona-Verordnung (Quelle ansehen) listet alphabetisch auf, was geht und was nicht. Darunter: „Reitkurse gestattet“.

Saarland:

Reitsport wird nicht erwähnt (Quelle ansehen). Individualsport, alleine, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts ist erlaubt. Auch im Saarland können Berufs- und Spitzensportler unter Einhalten bestimmter Vorsichtsmaßnahmen weiter trainieren (§7).

Sachsen:

Sachsen-Anhalt

Schleswig Holstein

Thüringen

 

 

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