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Weiterbildungspflicht der Lehrgangsleiter

Die Ausbildungskommission informiert:

Die Weiterbildungspflicht der Lehrgangsleiter wird für des Jahr 2020 aufgrund der Covid-19 Situation ausgesetzt.

Was bedeutet dies? Niemand wird seine Lizenz verlieren, wenn sie/er im Jahr 2020 keine Weiterbildung besucht, obwohl eine Weiterbildung für 2020 anstehen würde in dem dreijährigen Weiterbildungszyklus. Diese Weiterbildung muss dann entsprechend im Jahr 2021 besucht werden (der Zyklus wird quasi auf 4 Jahre erweitert).

Falls jemand eine Weiterbildung 2020 besucht, wird diese selbstverständlich angerechnet und so gezählt, wie wenn die Weiterbildung 2021 besucht worden wäre (der Zyklus wird quasi auf 4 Jahre erweitert).

Ausbildungskommission IPV CH

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