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Lockerungen ab dem 26.06.20

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Der Landessportbund informiert, dass die neue Corona-Verordnung des Bremer Senats ab sofort online einzusehen ist. Der Link zur Verordnung:

Die Verordnung tritt am Freitag, 26. Juni 2020, in Kraft. Für den Sport gelten folgende Änderungen:

Kontaktsport
Ab dem 26.06.2020 wird das Kontaktverbot gelockert, so dass Gruppen bis zu 10 Personen (Kontakt-)Sport treiben können. Der Mindestabstand darf entsprechend unterschritten werden (§5 Abs. 2 Satz 3, CoVo). Trotz der Lockerungen empfehlen wir weiterhin Trainingsgruppen mit festen Teilnehmer/Innen.

Die Verordnung ist wieder sportartneutral formuliert und wir empfehlen bei möglichen Unsicherheiten den jeweiligen Fachverband zu kontaktieren. Grundsätzlich lesen wir die Verordnung im positiven Sinne und empfehlen weiterhin das Sporttreiben zum eigenen Schutz mit gesundem Menschenverstand auszuüben. 

Zulassung von Zuschauern zu Wettkämpfen im Freien

 Ab dem 26.06.2020 sind Zuschauer/Innen bei Wettkämpfen im Freien zugelassen. Es sind maximal 200 Personen zugelassen, wenn die Besucherströme zeitlich und räumlich getrennt werden. Beispielsweise sollten sich 200 Zuschauer/Innen nicht gleichzeitig vor einem Eingang versammeln, sondern ggf. über zwei Eingänge eingelassen werden. Ein entsprechendes Hygienekonzept muss erstellt werden und die gültigen Abstandsregeln sind einzuhalten.

Wir empfehlen weiterhin die Führung von Namenslisten zum Zwecke einer Infektionsverfolgung für Outdoor-Gruppen. Für Indoorangebote ist die Erfassung von Kontaktdaten gemäß Corona-Verordnung (§11a) verpflichtend.

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