Ansteckende Blutarmut der Einhufer [EIA] in Offenbach/ Hessen
02.06.2020 Kreis Offenbach Ein Fall von Equine Infektiöse Anämie (EIA, Ansteckende Blutarmut der Einhufer) ist in Rodgau-Jügesheim aufgetreten. Das Hessisches Landeslabor in Gießen hat das Virus bei einem rund 14 Jahre alten Wallach nachgewiesen. Das Tier muss nach tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingeschläfert werden...... weiterlesen hier
Seit dem 07.06.2017 ist EIA deutschlandweit bei 18 Pferden in in elf Betrieben (6 Bundesländern) nachgewiesen worden. Die nach Landesrecht zuständigen Behörden teilen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft jeweils unverzüglich das Auftreten anzeigepflichtiger Tierseuchen mit; die Meldung erfolgt im Wege der elektronischen Datenübertragung unter Verwendung des EDV-Programms "TierSeuchenNachrichten (TSN)".
EIA ist in Teilen von Europa, Amerika, im Mittleren und Fernen Osten, Russland und Südafrika verbreitet. Besonders in Rumänien gilt die Erkrankung als endemisch. So ist es seit dem 1. Oktober 2010 verboten, Pferde aus Rumänien in die Schweiz einzuführen. In Österreich wurde die Seuche seit 2002 nicht mehr diagnostiziert. Dort ist der Transport lebender Pferde aus Rumänien ist an besonders strenge Regeln gebunden, etwa an die Vorlage eines Coggins-Tests. Angesichts häufigerer Fälle der ansteckenden Blutarmut bei Einhufern hat der Bundesrat die Verordnung zur Änderung der Viehverkehrsverordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen beschlossen. Mit dieser Änderung besteht nun bundesweit für Veranstalter von überregionalen Veranstaltungen mit Pferden die Pflicht zur Dokumentation der Daten bezüglich der teilnehmenden Pferde, inklusive der Daten der Halter und der Haltungsorte der Tiere. weitere Informationen hier
Eine Informationsbroschüre zur Erkrankung und Gesundheitsprophylaxe
gfür Pferdebesitzer und Stallbetreiber als pdf

