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Sonderbeschluss zum Eintrag von Hengsten ins Hengstbuch I

19.03.2020 | 08:20 Uhr | Uta Helkenberg
Vorläufige Eintragung im Jahr 2020 auch ohne Nachweis der notwendigen Hengstleistungsprüfungen möglich
Warendorf (fn-press). Aufgrund des Ausfalls der Hengstleistungsprüfungen infolge der Coronavirus-Epidemie soll die vorläufige Eintragung von Hengsten in das Hengstbuch I im Jahr 2020 auch ohne die Nachweise der notwendigen Hengstleistungsprüfungen möglich sein. „Wir haben eine historisch noch nie dagewesene Situation. Da müssen wir auch einmal über unseren Schatten springen und großzügig sein“, sagte dazu Theo Leuchten, Vorsitzender des Bereichs Zucht der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN).

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