Corona-Notfallplan
Update vom 18.3.2020:
Bitte beachten, ergänzend zum weiter unten aufgeführten Notfallplan gilt ab heute:
1. Zugang zum Stall haben derzeit nur noch die PferdebesitzerInnen, deren Reitbeteiligungen sowie die Vorstandsmitglieder und das Futterteam.
2. Anwesenheitsliste: Diese hängt aus. Täglich einzutragen sind Vorname, Nachname, Uhrzeit von Ankunft und Verlassen des Stalles. Diese Liste wird im vorgegebenen Turnus an die zuständige Behörde übermittelt.
Wir alle wollen unsere Tiere bestmöglichst versorgt sehen, haltet euch bitte deshalb alle an alle Regeln, damit der Stall nicht gesperrt wird. Weitere Vorgaben
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Ursprünglicher Beitrag vom 17.3.2020:
Die Fachzeitschrift St. Georg hat einen Notfallplan für PferdebsitzerInnen und Reitbetriebe veröffentlicht, den wir in unserem Reitverein beherzigen werden. Es gibt verschiedene Sofortmaßnahmen, um das Risiko zu minimieren und um dem „eingeschränkten Aufenthaltsverbot“ nachzukommen. Dass der Reitschulunterricht bis auf Weiteres ausfällt, wurde bereits kommuniziert und gilt weiterhin.
Maßnahmen bzgl. Stallaufenthalt
- Der Aufenthalt im Stall sollte sich auf das Minimum (Versorgen und Bewegen des Pferdes) beschränken.
- Grundsätzliche Hygienemaßnahmen (Abstand zu anderen Personen – mindestens 2,5 Meter, Husten- und Niesetikette einhalten, regelmäßiges Händewaschen, usw.) einhalten. Kein Händeschütteln, keine Unterhaltungen u. ä. Tipp: Ein eigenes Handtuch erhöht die Hygiene!
- durchgängig Handschuhe tragen
- Urlaubsrückkehrer sollten für 14 Tage in Quarantäne bleiben, vor allem wenn sie die Ferien in Risikogebieten verbracht haben.
- Pro Tag sollte nur eine Person pro Pferd auf die Anlage.
- In einer 20×40 Meter Reithalle sollten sich maximal vier Personen gleichzeitig aufhalten, in einer 20×60 Meter Reithalle maximal sechs Personen
- Keine ZuschauerInnen in der Reithalle, Casino oder Reiterstübchen mit engerem Personenkontakt meiden.
- Während Futter- und Mistzeiten sollten sich nur BetriebsmitarbeiterInnen im Stall aufhalten.
- Es sollte immer nur eine Person in der Sattelkammer sein.
- Bei jeglichen Krankheitssymptomen darf der Betrieb nicht mehr betreten werden.
Bei der Pferdehaltung sollen folgende Punkte jederzeit sichergestellt sein:
- Pferdegerechte Fütterung
- Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
- Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
- Täglich mehrstündige Bewegung zusammengesetzt aus kontrollierter (z. B. Training) und freier Bewegung (Auslauf auf dem Paddock/der Weide) sind essentiell für physisches und psychisches Wohlbefinden sowie die Gesunderhaltung
- Notwendige tierärztliche Versorgung
- Ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied
Das ist ein Ausschnitt mit den wichtigsten Punkten, mehr Informationen findet ihr auf der Internetseite von St. Georg >> Zum vollständigen Merkblatt

