Änderung der API-Expertenentschädigung
Neu werden bei Prüfungen, bei welchen die Experten durch die IPV CH eingeladen werden, einheitliche Prüfungsgebühren pro Kandidaten eingeführt. Die geforderten Prüfungsgebühren werden somit von der IPV CH dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Bei allen Prüfungen, bei welchen die Experten durch den Veranstalter eingeladen werden, wird wie bisher, die Expertenentschädigung mit den Experten direkt abgerechnet.
- Tölter Gold und Longierabzeichen II: 150.- pro Kandidaten
- RA I und II sowie Abzeichen Haltung, Pflege, Fütterung: 200.- pro Kandidaten
- Trainer C: 300.- pro Kandidaten
- Trainer B: 400.- pro Kandidaten
- Trainer A: 500.- pro Kandidaten
- Nachprüfungen: 50.- pro Fach und Kandidaten
- Jungpferdebereiter: 600.- pro Kandidaten
Ausbildungskommission IPV CH
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