Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung der EWU Bayern
am Samstag, den 16. Februar 2019 um 15:00 Uhr
im Gasthaus Manchinger Hof, Geisenfelder Str. 15, 85077 Manching
Erstmals finden um 13.30 Uhr mehrere Workshops statt - Themengruppen werden schnellstmöglich bekannt gegeben
Vorläufige Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Vorstand,
Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung,
Benennung des Protokollführers
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Tagesordnung
3. Jahresberichte 2018
a) Vorstandsbericht
b) Kassenbericht 2018 und Finanzplan 2019
c) Bericht der Kassenprüfer, Antrag auf Entlastung des Vorstandes, Abstimmung
4. Abstimmung über Satzungsänderung (siehe unten)
5. Verleihung Pferdemedaillen
6. Neuwahl der Delegierten zur Delegiertenversammlung im Herbst 2019
7. Anträge an die Bundesdelegiertenversammlung
8. Wünsche und Anträge / Sonstiges
Anträge zur Mitglieder- und Delegiertenversammlung sind spätestens 4 Wochen vor der
Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorstand einzureichen.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
§11 Vorstand
…
3) Die Mitglieder des Vorstands und des erweiterten Vorstands
werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei
Jahren gewählt und müssen Mitglied der EWU Bayern sein. Scheidet
ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so nehmen die
verbleibenden Vorstandsmitglieder dessen Aufgaben bis zur
Ergänzungswahl auf der nächsten Mitgliederversammlung wahr. Die
Amtszeit des nachgewählten Vorstandsmitglieds dauert dann bis zum
Ende der ordentlichen Wahlperiode des restlichen Vorstandes
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
§11 Vorstand
…
3) Die Mitglieder des Vorstands und des erweiterten Vorstands
werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von drei
Jahren gewählt und müssen Mitglied der EWU Bayern sein.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so nehmen die
verbleibenden Vorstandsmitglieder dessen Aufgaben bis zur
Ergänzungswahl auf der nächsten Mitgliederversammlung wahr. Die
Amtszeit des nachgewählten Vorstandsmitglieds dauert dann bis zum
Ende der ordentlichen Wahlperiode

