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Kreis Viersen hebt gesetzeswidrige Allgemeinverfügung auf

Zur Unterstützung von ortsansässigen Mitgliedern hat die VFD gegen mehrere Allgemeinverfügungen zur neuen Reitregelung geklagt, unter anderem auch im Kreis Viersen.

Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf festgestellt hat, dass Reitregelung des Kreises Viersen rechtswidrig ist, hat der Kreis Viersen nun die Allgemeinverfügung wieder aufgehoben.

zur Pressemitteilung des Kreises Viersen

Artikel zum Urteil des VG Düsseldorf

 Damit ist das Reiten im Wald jetzt wieder im gesamten Kreis Viersen über den Gemeingebrauch an öffentlichen Verkehrsflächen hinaus zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen sowie auf den nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gekennzeichneten Reitwegen auf eigene Gefahr gestattet. Fahrwege sind befestigte oder naturfeste Waldwirtschaftswege.

 
Die VFD - stark gegen Reitverbote!

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